7070-W
Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für Forschung und Entwicklung „Informations- und Kommunikationstechnik“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. Dezember 2018 Az.: 46-6665e/295
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für Forschung und Entwicklung „Informations- und Kommunikationstechnik“ vom 29. Januar 2015 (AllMBl. S. 80) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8 wird der Wortlaut wie folgt gefasst:
„Diese Richtlinien treten mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft und mit Ablauf des
30. Juni 2019 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor