Stellenausschreibung
Beim Landesarbeitsgericht München ist demnächst ein Stellenanteil in Höhe von 50 % für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter (BesGr R 3) (m/w/d) neu zu besetzen. Die Bereitschaft zu einer entsprechenden, längerfristig angelegten Ermäßigung des Dienstes gemäß den diesbezüglichen Vorschriften des BayRiStAG wird vorausgesetzt.
Bis spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.