2034.6-F
Änderung der Zuständigkeitsbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 11. April 2019 Az. 25-P 1400 FV-9/11
§ 1
Die Zuständigkeitsbekanntmachung (ZustBek-StMFLH) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 22. August 2012 (FMBl. S. 386), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Oktober 2018 (FMBl. S. 178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ und wird die Angabe „ZustBek-StMFLH“ durch die Angabe „ZustBek-FM“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchst. c wird das Semikolon am Ende durch einen Schlusspunkt ersetzt.
- b)
- Buchst. d wird gestrichen.
- 3.
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden in dem Satzteil vor Buchst. a die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ ersetzt.
- b)
- In Buchst. c wird das Semikolon am Ende durch einen Schlusspunkt ersetzt.
- c)
- Buchst. d wird gestrichen.
- 4.
- In Nr. 4 wird die Angabe „StMFLH-Zuständigkeitsverordnung“ durch die Angabe „StMFH-Zuständigkeitsverordnung“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2019 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor