923-B
Einführung
der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 2. Mai 2019, Az. 66-3635-14-3
- 1.
- 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Verkehrsblatt (VkBl.)
- die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – vom 30. April 2019 (VkBl. S. 306) bekannt gegeben und
- die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut – RSEB – vom 28. April 2017 (VkBl. S. 474) aufgehoben.
2Mit Zustimmung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Umwelt und Verbraucherschutz ist nach den neuen RSEB zu verfahren.
3Die RSEB vom 28. April 2017 (VkBl. S. 474) sind nicht mehr anzuwenden.
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15. Mai 2017 (AllMBl. S. 231) außer Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor