7523-W
Änderung der Förderrichtlinien zur Durchführung des bayerischen
10 000-Häuser-Programms
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 15. Mai 2019, Az. 91-9151/21/2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über Förderrichtlinien zur Durchführung des bayerischen 10 000-Häuser-Programms vom 16. März 2017 (AllMBl. S. 125), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 28. Dezember 2018 (BayMBl. Nr. 20) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 4 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„5Gefördert werden nur Maßnahmen, für die der Bewilligungsstelle bis spätestens 31. Dezember 2019 ein elektronischer Förderantrag vorliegt.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Mai 2019 in Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor