Ausschreibung von Stellen im Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Niederbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Mai 2019, Az. III.3-BO7122.2/4/1
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung" an der Regierung von Niederbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben bzw. folgende Bereiche:
- Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschule
- Fachliche Begleitung von Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung
- Berufsorientierungsmaßnahmen
- Schulversuche und Schulwettbewerbe
- Fachliche Betreuung der Schulberatung und des schulpsychologischen Dienstes
- Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung/Digitale Bildung
- Fachliche Betreuung der Beschulung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
- Organisation und Begleitung der Fachberatung
- Organisation und Koordinierung der Lehrerfortbildung
- Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes einschließlich Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen
- Implementierung und Qualitätssicherung der Ganztagsbetreuung
- Zusammenarbeit mit den Universitäten
- Allgemeine Sportangelegenheiten, Sportunterricht, Sportwettkämpfe, Sportstättenbau
- Schulaufsichtliche Mitwirkung bei Baumaßnahmen an öffentlichen und privaten Grund- und Mittelschulen
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der bayerischen Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Weiterhin werden vorausgesetzt:
- Sehr gute EDV-Kenntnisse
- Hohe Fachkompetenz in den Bereichen Unterrichtsqualität und Unterrichtsentwicklung
- Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
- Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben
- Hohe Beratungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (m/w/d) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung" (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der Besoldungsgruppe A 14 + AZ) an der Regierung von Niederbayern frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden.
Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:
- Sehr gute EDV-Kenntnisse
- Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben
- Hohe Beratungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor