2030.8.6-F
Änderung
der Bayerischen Zusatzförderungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 22. Mai 2019, Az. 24-VV 8000-5
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bayerischen Zusatzförderungsrichtlinien (BayZfR) vom 30. September 2005 (FMBl. S. 181), geändert durch Bekanntmachung vom 30. April 2007 (FMBl. S. 242), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „(Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)“ ein Komma und werden nach den Wörtern „des Klinikums der Universität Regensburg“ die Wörter „ , des Klinikums der Universität Augsburg“ eingefügt.
- 2.
- Nr. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 4.1 wird die Angabe „19 000 €“ durch die Angabe „22 600 €“ ersetzt.
- b)
- In Nr. 4.2 wird die Angabe „29 000 €“ durch die Angabe „34 500 €“ ersetzt.
- c)
- In Nr. 4.3 wird die Angabe „6 500 €“ durch die Angabe „8 500 €“ ersetzt.
- d)
- In Nr. 4.4 wird die Angabe „1 000 €“ durch die Angabe „2 500 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2019 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor