Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 205 vom 05.06.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.8.6-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Wohnungsfürsorge

2030.8.6-F

Änderung
der Bayerischen Zusatzförderungsrichtlinien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 22. Mai 2019, Az. 24-VV 8000-5

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bayerischen Zusatzförderungsrichtlinien (BayZfR) vom 30. September 2005 (FMBl. S. 181), geändert durch Bekanntmachung vom 30. April 2007 (FMBl. S. 242), wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 1 Satz 1 wird nach den Wörtern „(Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)“ ein Komma und werden nach den Wörtern „des Klinikums der Universität Regensburg“ die Wörter „ , des Klinikums der Universität Augsburg“ eingefügt.
2.
Nr. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 4.1 wird die Angabe „19 000 €“ durch die Angabe „22 600 €“ ersetzt.
b)
In Nr. 4.2 wird die Angabe „29 000 €“ durch die Angabe „34 500 €“ ersetzt.
c)
In Nr. 4.3 wird die Angabe „6 500 €“ durch die Angabe „8 500 €“ ersetzt.
d)
In Nr. 4.4 wird die Angabe „1 000 €“ durch die Angabe „2 500 €“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2019 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor