Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Mai 2019, Az. III.3-BO7122.1/8/1
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (w/m/d) in BesGr. A 14 + AZ (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat) als Prüfungsleitung – Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen, Qualifikationsprüfung der Fachlehrer, Qualifikationsprüfung der Förderlehrer – im Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur BesGr. A 15 + AZ (in der Funktion als Stellvertretung der Sachgebietsleitung) ist grundsätzlich möglich.
Der Prüfungsleitung im Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen folgende Aufgaben bzw. folgende Bereiche:
- Organisation des Prüfungswesens
- Datenverarbeitung in schulverwaltungs- und prüfungsrelevanten EDV-Programmen
- Erstellen von Statistiken
- Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen für Schulaufsicht und Seminar
- Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern
- Stellvertretung der Seminarbeauftragten
- Überprüfung außerbayerischer Bewerber
- Einsatz und Begleitung von EU-Lehrkräften
- Sondermaßnahmen wie Zweitqualifikationen
Eine weitere Aufgabe ist die Zusammenarbeit mit den Kirchen. Im Wesentlichen sind der Leiterin/dem Leiter des Prüfungsamtes an der Regierung von Oberbayern in diesem Bereich folgende Aufgaben zugeordnet:
- Fachliche Fragen zum Religionsunterricht
- Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Schulen der Diözesen
- Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen
- Fragen zum Religionsunterricht anderer Glaubensrichtungen
Schwerpunkte des Aufgabenbereiches stellen die Begleitung und Weiterentwicklung der verschiedenen Prüfungsteile entsprechend der Lehramtsprüfungsordnungen dar.
Vorausgesetzt werden:
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Beratungs- und Beurteilungskompetenz
- hohe Fachkompetenz in den Bereichen Unterrichtsqualität und Unterrichtsentwicklung
- umfassende Erfahrungen in organisatorischen Planungssaufgaben
- sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme
- Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
- Belastbarkeit
Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder staatliche bayerische Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor