Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Mai 2019, Az. V.10-BP4042.0/76/5
Die Stelle der Leiterin oder des Leiters (m/w/d) der Deutschen Spezialabteilung am Deutschen Goethe-Kolleg in Bukarest, Rumänien, ist zu besetzen:
Beschreibung der Schule:
Das Goethe-Kolleg Bukarest ist eine staatliche nationale rumänische Schule mit einer Deutschen Spezialabteilung; es handelt sich um eine Deutsch-Profil-Schule in Mittel-Ost-Südosteuropa (DPS Profil A). Für die Aufnahme in die Klassenstufe 9 der Spezialabteilung nehmen motivierte und engagierte Schülerinnen und Schüler an einem Aufnahmeverfahren teil. In der Deutschen Spezialabteilung (9. – 12. Klasse) werden neben Deutsch die Fächer Mathematik und Geschichte in deutscher Sprache nach deutschen Lehrplänen von vermittelten deutschen Lehrkräften unterrichtet. Die Klassengröße der Deutschen Abteilung umfasst in der Regel circa 25 Schülerinnen und Schüler.
- Besetzungsdatum:
- 1. Februar 2020
- Ende der Bewerbungsfrist:
- 31. Juli 2019
Anforderungsprofil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufen II in Mathematik und einem weiteren Fach (vorzugsweise Deutsch oder Geschichte)
- BesGr. A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
- Leitungserfahrung in der erweiterten Schulleitung (z. B. als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter, als Abteilungsleiterin oder als Abteilungsleiter, als Stufenkoordinatorin oder als Stufenkoordinator)
- Erfahrungen bei der Durchführung des Abiturs, im Auslandsschuldienst und im Bereich Deutsch im Fachunterricht sowie eine hohe interkulturelle Kompetenz sind erwünscht
- Eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Flexibilität und überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit wird erwartet
- Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden
Tätigkeitsprofil:
- Leitung der Abteilung in enger Kooperation mit der rumänischen Schulleitung
- Fachunterricht in der Deutschen Abteilung (10 Unterrichtsstunden)
- Repräsentation der Abteilung im rumänischen und internationalen Umfeld
- Vorbereitung, Monitoring und Durchführung der Abiturprüfung im Regionalverbund (MOE)
- Monitoring und gegebenenfalls Durchführung von unterrichtlichen oder schulischen Projekten
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg (gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung) und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat V.10, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation und zur Fristwahrung) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die leitende Tätigkeit im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf die Stelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Stelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin