Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets 40.1 an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Juni 2019, Az. III.3-BO8122.4/4/1
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung" an der Regierung von Oberfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Leitende Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschulen
- Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöL
- Leitung des Prüfungsamtes (Lehramtsprüfungen II)
- Organisation der Lehramtsprüfungen II für LAA, FLA, FöL
- allgemeine und grundsätzliche Fragen der Fortbildung
- fachliche Begleitung der Qualitätssicherung (Schulentwicklung, Evaluation)
- Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung
- Umsetzung der Inklusion an Grund- und Mittelschulen
- Koordination der Digitalisierung an Schulen
Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der bayerischen Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen verfügen.
Weiterhin werden vorausgesetzt:
- Sehr gute EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
- Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben
- Hohe Beratungskompetenz
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor