Abschlussprüfung 2020
an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Juli 2019, Az. VI.5-BS9500-2-7a.46 821
- 1.
- Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2020 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 23. Juni 2020
8.30 bis 10.00 Uhr | Pädagogik und Psychologie |
10.45 bis 12.15 Uhr | Deutsch und Kommunikation |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:
Montag, 21. September 2020
8.30 bis 10.00 Uhr | Pädagogik und Psychologie |
10.45 bis 12.15 Uhr | Deutsch und Kommunikation |
- 2.
- Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2020 an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 23. Juni 2020
8.30 bis 9.30 Uhr | Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung |
10.15 bis 11.45 Uhr | Pflege und Betreuung |
Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:
Montag, 21. September 2020
8.30 bis 9.30 Uhr | Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung |
10.15 bis 11.45 Uhr | Pflege und Betreuung |
- 3.
- Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung (FakO).
- 4.
- Andere Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege oder Sozialpädagogischen Seminar angehören bzw. die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Schule nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen bzw. an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden.
Andere Bewerberinnen und Bewerber, die die staatliche Abschlussprüfung an der besuchten Berufsfachschule für Sozialpflege nicht ablegen können, können zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden.
Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2020 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 71, die Prüfungsgegenstände in § 72 BFSO geregelt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor