2330-B
Änderung der Richtlinien für das WEG-Modernisierungsprogramm
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 9. Juli 2019, Az. 31-4764-3-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für das Darlehensprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zur Förderung der Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften vom 8. August 2018 (AllMBl. S. 558) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2.1 wird wie folgt neu gefasst:
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gemäß dem dazu erlassenen Merkblatt in der jeweils geltenden Fassung förderfähig sind.
- 1.2
- Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
2Satz 1 gilt nicht, wenn die förderfähigen Kosten der Maßnahme mindestens 100 000 Euro betragen.
- 1.2.2
- Satz 2 wird zu Satz 3 und wie folgt gefasst:
3Wird eine Maßnahme in Abschnitten durchgeführt, gelten die in den Sätzen 1 und 2 bestimmten Grenzen für die Gesamtmaßnahme.
- 1.3
- In Nr. 10.1 wird das Wort „sechs“ durch das Wort „fünfzehn“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor