Stellenausschreibung
Die mit BesGr R 2 + AZ bewertete Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Sozialgerichts München (m/w/d) ist neu zu besetzen.
Bis zum 12. Februar 2019 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden eine ausgeprägte Führungs- und Verwaltungserfahrung, mindestens zwei Jahre sozialrichterliche Tätigkeit und Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung vorausgesetzt.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung in leitender Funktion, am Bundesverfassungsgericht, am Bundessozialgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer oder internationaler Ebene verfügen.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit der Gewährung von Teilzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiStAG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.