60-B
Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
Antrag nach § 3 Abs. 3 FStrBAG – Beibehaltung der Zuständigkeit für Anhörung
und Planfeststellung für Bundesautobahnen
Fernstraßen-Bundesamt
Lange Straße 40
04103 Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2019 die Beibehaltung der Zuständigkeit der bayerischen Bezirksregierungen für Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sowie für die Erteilung von Negativattesten für den Bau und die Änderung von Bundesautobahnen nach dem 1. Januar 2021 befürwortet.
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt daher hiermit gemäß § 3 Abs. 3 FStrBAG fristgerecht den Antrag, die landesbehördliche Zuständigkeit für die Planfeststellung, die Plangenehmigung und die Entscheidung über das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung für den Bau und die Änderung von Bundesautobahnen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beizubehalten.
Wir bitten um eine Bestätigung des Zugangs dieses Schreibens.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor