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Änderung der Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. August 2019, Az. IV.9-S4305-6/72 250
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, StAnz. Nr. 47), die durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Abschnitt III. Nr. 2.3.2 werden die Wörter „staatliche Schulberatungsstelle für München (beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost)“ durch die Wörter „staatliche Schulberatungsstelle für München (beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West)“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor