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Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. August 2019, Az. V.7-BS5400.13-6b.88 960
1.
1Seit dem Schuljahr 2012/13 läuft gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. August 2012 (KWMBl. S. 289) der Schulversuch „CAS in Prüfungen“. 2Gegenstand des Schulversuchs ist die Erprobung der Mathematiksoftware Geogebra als Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen im Fach Mathematik in Jahrgangsstufe 10. 3Da es sich um eine PC-Software handelt, wird im Schulversuch auch eine USB-Prüfungsumgebung für Standrechner und Laptops getestet, die Unterschleif bei Verwendung von Geogebra in schriftlichen Leistungsnachweisen unterbinden soll. 4Der Schulversuch läuft derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2020/21; es können derzeit nur Gymnasien teilnehmen, an denen wenigstens eine Notebook- oder Tabletklasse eingerichtet ist. 5Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. März 2014 (KWMBl. S. 54) wurde der Schulversuch „CAS in Prüfungen“ auf die Jahrgangsstufen 11 und 12 ausgeweitet; damit verbunden ist gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI. S. 129) die Zulassung in allen schriftlichen Leistungsnachweisen und der Abiturprüfung.
2.
1Geogebra wird von der Johannes-Kepler-Universität Linz (Prof. Hohenwarter) entwickelt. 2Die Software umfasst inzwischen neben Dynamischer Geometrie und Analysis auch Funktionen der Stochastik und ein Computeralgebrasystem (CAS), so dass alle benötigten Funktionen für eine CAS-Abiturprüfung zur Verfügung stehen. 3Für die Nutzung von GeogebraCAS wird entweder ein PC (der für Prüfungen im Normalfall nicht in Frage kommen dürfte), ein Note- oder Netbook, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. 4Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung von CAS kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. 5Andererseits ist bei der Zulassung eines Note- oder Netbooks, Tablets oder Smartphones als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen bzw. der CAS-Abiturprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. 6Dies leistet derzeit eine Prüfungsumgebung.
3.
Bisher haben neun Gymnasien am Schulversuch „CAS in Prüfungen“ teilgenommen:
- Gymnasium Ottobrunn,
- Gymnasium Veitshöchheim,
- Gymnasium Wertingen,
- Max-Planck-Gymnasium München,
- Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen,
- Gymnasium Zwiesel,
- Gymnasium Ergolding,
- Gymnasium Weilheim,
- Gymnasium Mering.
4.
4.1
1Ab dem Schuljahr 2019/20 werden auch Smartphones als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik zugelassen. 2Damit ist die Einrichtung einer Notebook- oder Tabletklasse nicht mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Schulversuch.
4.2
1Geogebra wird an allen am Schulversuch teilnehmenden Schulen im Rahmen des Schulversuchs – gemäß Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBI. S. 129) – als Hilfsmittel zur Verwendung in Leistungsnachweisen im Fach Mathematik ab Jahrgangsstufe 8 zugelassen. 2Damit verbunden ist die Zulassung von Geogebra – im Rahmen des Schulversuchs – als Hilfsmittel in der Abiturprüfung. 3Den Schulen wird jeweils freigestellt, ob sie mit Klassen der Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10 oder mit Kursen der Jahrgangsstufe 11 in den Schulversuch einsteigen.
4.3
Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wird das folgende Gymnasium in den Schulversuch aufgenommen:
- Rupprecht-Gymnasium München.
5.
Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.
6.
1Der Schulversuch wird ab dem Schuljahr 2019/20 durch die Universität Passau wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen sind zur Mitwirkung am Evaluationsverfahren aufgefordert.
7.
Aufgrund der Erweiterung wird der Schulversuch „CAS in Prüfungen“ zunächst um ein weiteres Jahr verlängert und läuft nun bis zum 31. Juli 2022.
8.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft. 2Sie tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft.
3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Erweiterung des Schulversuchs „CAS in Prüfungen“ auf weitere Gymnasien vom 18. September 2018 (KWMBl. S. 364) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2019 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor