2236.4.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an einer öffentlichen Berufsfachschule für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 10. Januar 2019, Az. VI.5-BS9500-3-7a.125 940
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Zulassung zur Staatlichen Abschlussprüfung für andere Bewerber an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege – Prüfung zum Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse“ vom 23. Juli 2013 (KWMBl. S. 275), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Dezember 2017 (KWMBl. 2018 S. 62) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Präambel in Satz 2 werden nach dem Wort „Schrift“ die Wörter „mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „erzielt hat“ die Wörter „oder wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber eine vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt hat“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „2017/2018“ durch die Angabe „2018/2019“ ersetzt.
- b)
- Die Angabe „Kinderpflege 2018“ wird durch die Angabe „Kinderpflege 2019“ ersetzt.
- c)
- Die Wörter „Montag, 5. März 2018“ werden durch die Wörter „Montag, 11. März 2019“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor