Bekanntmachung der Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten
von unionsweiter Bedeutung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 1. August 2019, Az. 62e-U8645.0-2017/6-264
1Gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 verfügen die Mitgliedstaaten über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. 2Die Managementmaßnahmen sollen die Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimieren. 3Der Öffentlichkeit wurde im Herbst 2018 durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern nach den §§ 40e und 40f des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit gegeben, sich an der Vorbereitung der Managementmaßnahmen für die Arten der ersten Aktualisierung der Liste (Anhang zu Art. 1 der Durchführungsverordnung [EU] 2017/1263) zu beteiligen. 4Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Auswertung wurden die Managementmaßnahmen überarbeitet und können nun unter der Internetadresse
https://www.lfu.bayern.de/natur/neobiota/invasive_arten/index.htm
eingesehen werden. 5Die Auswahl der Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung erfolgt im Einzelfall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch die zuständige Behörde.
Christina Kreitmayer
Ministerialdirigentin