Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 327 vom 21.08.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2023-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Wirtschaft

2023-I

Änderung der Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik
nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 1. August 2019, Az. B4-1512-9-9

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VVKommHSyst-Doppik) vom 24. August 2016 (AllMBl. S. 1723), die durch Bekanntmachung vom 16. März 2017 (AllMBl. S. 103) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“

1.2
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Die Produktgliederung 3113 wird gestrichen.
1.2.2
Nach Produktgruppe 313 wird folgende Produktgruppe 314 eingefügt:
314 Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“.
1.2.3
Die Produktgruppe 315 und die zugehörige Produktgliederung werden wie folgt gefasst:
315 Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendarbeit)
3151 Soziale Einrichtungen für Ältere (ohne Pflegeeinrichtungen)
3152 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen
3153 Soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
3154 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
3155 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer
3156 Andere soziale Einrichtungen“.
1.2.4
Nach Produktgruppe 535 wird folgende Produktgruppe 536 eingefügt:
536 Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur“.
1.3
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Das Konto 0827 wird gestrichen.
1.3.2
Die Kontenart 085 wird wie folgt gefasst:
0 08 085 Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) für bewegliche Vermögensgegenstände über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer HHR“.
1.3.3
Die Kontenart 085 wird gestrichen.
1.3.4
Die Kontenart 421 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
4 42 421 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe HHR
4 42 4211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
4 42 4212 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
4 42 4213 Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
4 42 4214 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
4 42 4215 Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (nur Darlehenszinsen) Statistik“.
1.3.5
Die Kontenart 442 wird wie folgt gefasst:
4 44 442 Erträge aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR“.
1.3.6
Das Konto 4422 wird wie folgt gefasst:
4 44 4422 Erträge aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern Statistik“.
1.3.7
Das Unterkonto 52552 wird wie folgt gefasst:
5 52 52552 Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR“.
1.3.8
Nach dem Konto 5338 werden folgende Unterkonten eingefügt:
5 53 53381 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen Statistik
5 53 53382 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen Statistik“.
1.3.9
Das Konto 5716 wird wie folgt gefasst:
5 57 5716 Abschreibungen auf Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) HHR“.
1.3.10
Das Konto 5716 wird gestrichen.
1.3.11
Die Kontenart 621 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
6 62 621 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe HHR
6 62 6211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
6 62 6212 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
6 62 6213 Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
6 62 6214 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik
6 62 6215 Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (Tilgung und Zinsen von Darlehen) Statistik“.
1.3.12
Die Kontenart 642 wird wie folgt gefasst:
6 64 642 Einzahlungen aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR“.
1.3.13
Das Konto 6422 wird wie folgt gefasst:
6 64 6422 Einzahlungen aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern Statistik“.
1.3.14
Die Kontenart 683 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
6 68 683 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten HHR
6 68 6831 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des AV bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – Statistik
6 68 68312 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer (Veräußerung aus Sammelposten) – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – HHR
6 68 6832 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik
6 68 6833 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik“.
1.3.15
Das Konto 6831 und das Unterkonto 68312 werden gestrichen.
1.3.16
Die Kontenart 725 wird wie folgt gefasst:
7 72 725 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (auch Beschaffungen) HHR“.
1.3.17
Das Unterkonto 72552 wird wie folgt gefasst:
7 72 72552 Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR“.
1.3.18
Nach dem Konto 7338 werden folgende Unterkonten eingefügt:
7 73 73381 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen Statistik
7 73 73382 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen Statistik“.
1.3.19
Die Kontenart 783 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
7 78 783 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten HHR
7 78 7832 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik
7 78 7833 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik“.
1.4
Anlage 4 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Die Produktgliederung 3113 mit allen Untergliederungen wird gestrichen.
1.4.2
Nach Produktgliederung 3139 wird folgende Produktgruppe 314 und die zugehörige Produktgliederung eingefügt:
3 31 314 Eingliederungshilfe nach dem SGB IX HHR 488
3 31 314 3141 Medizinische und heilpädagogische Leistungen Statistik
3 31 314 31411 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Statistik
3 31 314 31412 Heilpädagogische Leistungen Statistik
3 31 314 3142 Leistungen zur Beschäftigung Statistik
3 31 314 31421 Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen Statistik
3 31 314 31422 Leistungen zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern Statistik
3 31 314 31423 Leistungen zur Beschäftigung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern Statistik
3 31 314 3143 Teilhabe an Bildung und sozialem Leben Statistik
3 31 314 31431 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Statistik
3 31 314 31432 Hilfsmittel im Rahmen der Sozialen Teilhabe Statistik
3 31 314 31433 Besuchsbeihilfe Statistik
3 31 314 3144 Leistungen für Wohnraum Statistik
3 31 314 31441 in einer eigenen Wohnung Statistik
3 31 314 31442 in einer besonderen Wohnform Statistik
3 31 314 31443 in einer Wohngemeinschaft Statistik
3 31 314 3145 Assistenzleistungen Statistik
3 31 314 31451 Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX Statistik
3 31 314 31452 Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX Statistik
3 31 314 3146 Leistungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten Statistik
3 31 314 3147 Leistungen zur Förderung der Verständigung Statistik
3 31 314 3148 Leistungen zur Mobilität Statistik
3 31 314 31481 Leistungen für ein Kraftfahrzeug Statistik
3 31 314 31482 Leistungen zur Beförderung insbesondere durch einen Beförderungsdienst Statistik
3 31 314 3149 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe Statistik“.
1.4.3
Die Bezeichnung der Produktgruppe 315 wird wie folgt gefasst:
3 31 315 Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendarbeit) HHR 43“.
1.4.4
Nach Produktgruppe 535 wird folgende Produktgruppe 536 eingefügt:
5 53 536 Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur HHR 818
5 53 536 Hinweis Insbesondere Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Breitbandversorgung“.
1.5
Anlage 5 wird wie folgt geändert:
1.5.1
Das Konto 0827 und die zugehörigen Inhalte werden gestrichen.
1.5.2
Die Kontenart 085 und der zugehörige Hinweis werden wie folgt gefasst:
0 08 085 Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) für bewegliche Vermögensgegenstände über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer HHR A.II.7
0 08 Hinweis Das Bestandskonto ist im Falle von nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. gebildeten Sammelposten erforderlich.
Sammelposten durften letztmals im Haushaltsjahr 2018 gebildet werden und sind nach den steuerrechtlichen Bestimmungen – bis spätestens 31.12.2022 – aufzulösen (vgl. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG).
A.II.7“.
1.5.3
Die Kontenart 085 und der zugehörige Hinweis werden gestrichen.
1.5.4
Die Kontenart 372 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Konten und Unterkonten, wird wie folgt gefasst:
3 37 372 Erhaltene Anzahlungen HHR 3791 D.VII.b
3 37 Inhalt Erhaltene Anzahlungen resultieren aus privatrechtlichen Leistungsbeziehungen im Rahmen von Lieferungen und Leistungen (privatrechtliche Anzahlung) und bei Kommunen auch aus öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehungen (öffentlich-rechtliche Anzahlung) im Rahmen von Vorausleistungen bei Beiträgen u. dgl. D.VII.b
3 37 Inhalt Erhaltene Anzahlungen aus privatrechtlichen Leistungsbeziehungen im Rahmen von Verträgen zu Lieferungen und Leistungen (Warenlieferungen und Dienstleistungserbringung auf privatrechtlicher Rechtsgrundlage) D.VII.b
3 37 Inhalt Erhaltene Anzahlungen als Vorauszahlungen u. dgl. aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses: zu diesen erhaltenen Anzahlungen zählen insbesondere Vorauszahlungen für Beiträge nach Art. 5 Abs. 5 KAG, Vorausleistungen nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 BauGB und ähnliche, aufgrund gesetzlicher oder ortsrechtlicher Regelungen erhobene Vorleistungen. D.VII.b
3 37 Inhalt Zu den erhaltenen öffentlich-rechtlichen Anzahlungen zählen auch Einzahlungen aufgrund von Vereinbarungen zur Ablösung der Beitragspflicht nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB und nach Art. 5 Abs. 9 KAG und ähnliche Ablösevereinbarungen. D.VII.b
3 37 Hinweis Siehe hierzu Nr. 6.7.3 Satz 3 BewertR, wonach diese öffentlich-rechtlichen Anzahlungen bis zum Nachweis der zweckgerechten Verwendung als „sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen sind. D.VII.b
3 37 Hinweis Diese öffentlich-rechtlichen Anzahlungen sind im Regelfall mit einer endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen. Dies setzt die Anschaffung und/oder betriebsbereite Herstellung von Vermögensgegenständen und damit die zweckgerechte Verwendung voraus. Bei Fertigstellung und zeitgleich zur Umbuchung von „Anlagen im Bau“ zur jeweiligen Sachanlagenart ist eine Verbuchung von den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zu den „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ vorzunehmen (Kontenart 232). D.VII.b
3 37 Hinweis Von den erhaltenen Anzahlungen sind erhaltene Zuwendungen sowie Beiträge und ähnliche Entgelte, für die noch eine zweckgerechte Verwendung nachzuweisen ist, abzugrenzen (Kontenart 378). D.VII.b
3 37 Hinweis Erhaltene Anzahlungen sind keinen speziellen Zahlungskonten zugeordnet. Der gesonderte Ausweis von erhaltenen Anzahlungen, auf die noch zu leisten wäre, ist spätestens im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch Umgliederung zu gewährleisten. D.VII.b
3 37 Hinweis Erhaltene Anzahlungen zählen nach der VGR/Statistik zu den „übrigen sonstigen Verbindlichkeiten“ (Ziff. 3791 der Schuldenstatistik). Statistik D.VII.b“.
1.5.5
Die Kontenart 378 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Konten, wird wie folgt gefasst:
3 37 378 Verbindlichkeiten aus ausstehender zweckgerechter Verwendung von Zuwendungen sowie von Beiträgen und ähnlichen Entgelten HHR 3791 D.VII.a
3 37 Inhalt Verbindlichkeiten aus ausstehender zweckgerechter Verwendung von Zuwendungen:
Grundsätzlich drohende (ggf. anteilige) Verpflichtungen zur Rückzahlung zugeteilter Zuwendungen, da eine zweckgerechte Verwendung noch aussteht; davon ist bei Investitionszuweisungen grundsätzlich auszugehen, wenn sich die geförderte Investition noch im Bau befindet (Anlagen im Bau). Siehe hierzu Nr. 6.7.3 Satz 1 und 2 BewertR.
Entsprechend sind noch nicht zweckgerecht verwendete Spenden als sonstige Verbindlichkeit auszuweisen (die korrespondierend zum finanzierten Vermögen noch nicht aufgelöst werden).
D.VII.a
3 37 Hinweis Im Übrigen sollten erhaltene Beiträge sowie beitragsähnliche Entgelte, z. B. investive Kostenerstattungen nach Art. 9 KAG, Vorschüsse nach Art. 14 Abs. 4 BayStrWG oder Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB, bei Zahlungseingang im Regelfall bereits zweckgerecht verwendet sein (kein Ausweis als „sonstige Verbindlichkeit“, sondern als „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“). D.VII.a
3 37 Hinweis Wenn von einer konkreten Rückzahlungsverpflichtung (aufgrund Zahlungsaufforderung) auszugehen ist, liegt eine Transferverbindlichkeit vor (Kontenart 361). Sofern sich im Vorfeld eine konkrete Rückzahlungsverpflichtung abzeichnet (Imparitätsprinzip), wäre die Bildung einer sonstigen Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu prüfen (Konto 2879). D.VII.a
3 37 Hinweis Bei Fertigstellung und zeitgleich zur Umbuchung von „Anlagen im Bau“ zur jeweiligen Sachanlagenart ist eine Umbuchung dieser Zuwendungen von den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zu „Sonderposten aus Zuwendungen“ vorzunehmen (Kontenart 231) bzw. bei Beiträgen und ähnlichen Entgelten zu „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ (Kontenart 232). D.VII.a
3 37 Hinweis Vorauszahlungen u. dgl. aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses, wie z. B. Vorauszahlungen für Beiträge nach Art. 5 Abs. 5 KAG sowie Vorausleistungen nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 BauGB, fallen zwar ebenso unter die „sonstigen Verbindlichkeiten“, sind aber als „erhaltene Anzahlungen“ (Kontenart 372) auszuweisen. D.VII.a
3 37 Hinweis Sofern Finanzmittel an Dritte weiterzuleiten sind und dies noch aussteht, sind diese als „durchlaufender Posten“ bzw. „fremde Finanzmittel“ zu kennzeichnen (Kontenart 379). D.VII.a
3 37 Hinweis Verbindlichkeiten aus ausstehender zweckgerechter Verwendung von Zuwendungen zählen nach der VGR/Statistik zu den „übrigen sonstigen Verbindlichkeiten“ (Ziff. 3791 der Schuldenstatistik). Statistik D.VII.a“.
1.5.6
Die Kontenart 421 mit allen zugehörigen Konten und Unterkonten sowie der Inhaltsangabe bei Konto 4215 wird wie folgt gefasst:
4 42 421 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe HHR 24 ER 3
4 42 4211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 240/
241
ER 3
4 42 42111 Unterglied. Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 240 ER 3
4 42 42112 Unterglied. Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 241 ER 3
4 42 4212 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 242/
243
ER 3
4 42 42121 Unterglied. Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 242 ER 3
4 42 42122 Unterglied. Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 243 ER 3
4 42 4213 Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 244/
245
ER 3
4 42 42131 Unterglied. Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 244 ER 3
4 42 42132 Unterglied. Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 245 ER 3
4 42 4214 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 246/
247
ER 3
4 42 42141 Unterglied. Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 246 ER 3
4 42 42142 Unterglied. Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 247 ER 3
4 42 4215 Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (nur Darlehenszinsen) Statistik 248/
249
ER 3
4 42 Inhalt Hier – als Ertrag – nur Ausweis der Darlehenszinsen und nicht der Tilgung (dagegen unter Konto 6215 Zins und Tilgung). Die Darlehensgewährung bedeutet eine (erfolgsneutrale) Transferforderung (unter Kontenart 164) und entsprechend die Rückzahlung (Tilgung) eine (erfolgsneutrale) Begleichung der Forderung. ER 3
4 42 42151 Unterglied. Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – und gewährter Eingliederungshilfe (nur Darlehenszinsen) optional 248 ER 3
4 42 42152 Unterglied. Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger – (nur Darlehenszinsen) optional 249 ER 3“.
1.5.7
Die Kontenart 442 wird wie folgt gefasst:
4 44 442 Erträge aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR 13 ER 6“.
1.5.8
Das Konto 4422 wird wie folgt gefasst:
4 44 4422 Erträge aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern Statistik 13 ER 6“.
1.5.9
Das Konto 5011 wird wie folgt gefasst:
5 50 5011 Beamte Statistik 410 ER 11“.
1.5.10
Das Konto 5111 wird wie folgt gefasst:
5 51 5111 Versorgungsaufwendungen für Beamte Statistik 420 ER 12“.
1.5.11
Das Unterkonto 52552 wird wie folgt gefasst:
5 52 52552 Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR 52 ER 13“.
1.5.12
Die Unterkonten 53381 und 53382 und die zugehörigen Untergliederungen werden wie folgt gefasst:
5 53 53381 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen Statistik 791 ER 15
5 53 533811 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger optional 791 ER 15
5 53 533812 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 791 ER 15
5 53 53382 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen Statistik 792 ER 15
5 53 533821 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – überörtlicher Träger optional 792 ER 15
5 53 533822 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – örtlicher Träger optional 792 ER 15“.
1.5.13
Das Konto 5429 wird wie folgt gefasst:
5 54 5429 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Statistik 638/
639
ER 16“.
1.5.14
Die Unterkonten 54292, 54293 und 54294 werden gestrichen.
1.5.15
Die Kontenart 549 und das Konto 5491 werden wie folgt gefasst:
5 54 549 Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit HHR nzw/
66
ER 16
5 54 5491 Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (zahlungswirksam) HHR 66 ER 16
5 54 Inhalt Außergewöhnliche und/oder periodenfremde, zahlungswirksame Aufwendungen, die keinen außerordentlichen Charakter haben (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Doppik) und nicht bereits als besondere ordentliche Aufwendungen (unter Kontenart 548) erfasst sind ER 16
5 54 54912 Verfügungsmittel optional 660 ER 16
5 54 54913 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine u. dgl. optional 661 ER 16
5 54 54914 Vermischte Aufwendungen optional 662 ER 16“.
1.5.16
Das Konto 5716 wird wie folgt gefasst:
5 57 5716 Abschreibungen auf Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) HHR nzw ER 14
5 57 Hinweis Sammelposten durften letztmals im Jahr 2018 gebildet werden und sind nach den steuerrechtlichen Bestimmungen – bis spätestens 31.12.2022 – aufzulösen (vgl. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG). nzw ER 14“.
1.5.17
Das Konto 5716 und der zugehörige Hinweis werden gestrichen.
1.5.18
Die Kontenart 621 mit allen nachgeordneten Konten und Unterkonten sowie zugehörigen Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
6 62 621 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe HHR 24 FR 3
6 62 Inhalt Voller oder teilweiser Ersatz der Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und anderer sozialer Leistungen von privaten Personen (Hilfeempfänger, unterhaltspflichtige Angehörige), von sonstigen Verpflichteten (z. B. Erben) einschl. der Erstattungen anderer Sozialleistungsträger für die vom Sozialhilfeträger oder vom Träger der Eingliederungshilfe u. a. als vorläufiger, nachrangiger oder unzuständiger Träger durchgeführten Maßnahmen sowie aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen. FR 3
6 62 Inhalt Kostenersatz für Sozialleistungen, die rechtlich dem Hilfeempfänger zustehen, aber von einem anderen Sozialleistungsträger dem Kostenträger überwiesen werden, gehört ebenfalls hierher. FR 3
6 62 Inhalt Ersatzleistungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen (z. B. Europäischer Sozialfonds, Deutsch-Österreichisches Abkommen) FR 3
6 62 Inhalt Hierzu gehören auch:
Einzahlungen aus der Tilgung personenbezogener, rückzahlbarer Hilfen (Darlehen), z. B. aus der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge.
FR 3
6 62 Hinweis Eine Trennung von Sozialhilfeleistungen in örtlichen und überörtlichen Träger kann über eine entsprechende Kontenuntergliederung abgebildet werden; dies ist aber (finanzstatistisch) kein Erfordernis. FR 3
6 62 6211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 240/
241
FR 3
6 62 62111 Unterglied. Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 240 FR 3
6 62 62112 Unterglied. Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 241 FR 3
6 62 6212 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 242/
243
FR 3
6 62 62121 Unterglied. Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 242 FR 3
6 62 62122 Unterglied. Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 243 FR 3
6 62 6213 Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 244/
245
FR 3
6 62 62131 Unterglied. Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 244 FR 3
6 62 62132 Unterglied. Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 245 FR 3
6 62 6214 Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe Statistik 246/
247
FR 3
6 62 62141 Unterglied. Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe optional 246 FR 3
6 62 62142 Unterglied. Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 247 FR 3
6 62 6215 Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (Tilgung und Zinsen von Darlehen) Statistik 248/
249
FR 3
6 62 62151 Unterglied. Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – und gewährter Eingliederungshilfe (Tilgung und Zinsen von Darlehen) optional 248 FR 3
6 62 62152 Unterglied. Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger – (Tilgung und Zinsen von Darlehen) optional 249 FR 3“.
1.5.19
Die Kontenart 642 mit den zugehörigen Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Konten, wird wie folgt gefasst:
6 64 642 Einzahlungen aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR 13 FR 5
6 64 Hinweis Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser einschl. Nebenkosten sowie Entgelte der Verkehrsunternehmen unter Konto 6321; zu Entgelten für Veranstaltungsprogramme u. dgl. siehe Konto 6321 (Stichwort: Eintrittsgelder) FR 5
6 64 Hinweis Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Konto 6832, von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Konto 6833 FR 5
6 64 Hinweis Einzahlungen aus der Veräußerung von Vorratsgrundstücken (siehe Kontenart 158) unter Konto 6821 (Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) FR 5“.
1.5.20
Das Konto 6422 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
6 64 6422 Einzahlungen aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern Statistik 13 FR 5
6 64 Hinweis Zur Abgrenzung geringwertiger Wirtschaftsgüter von Anlagevermögen vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG. FR 5
6 64 Inhalt Verkaufserlöse aus dem Verkauf geringwertiger Wirtschaftsgüter FR 5
6 64 Inhalt Umsatzsteuer aus dem Verkauf geringwertiger Wirtschaftsgüter FR 5
6 64 Hinweis Erhaltene Umsatzsteuer bei Regiebetrieben (Vorsteuerabzugsfähigkeit) immer unter Konto 65211 FR 5“.
1.5.21
Das Konto 6461 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
6 64 6461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Statistik 15 FR 5
6 64 Inhalt Ersätze für die private Benutzung dienstlicher Fernsprecheinrichtungen FR 5
6 64 Inhalt Ablieferung aus Nebentätigkeiten, Tantiemen aus der Ausübung einer Aufsichtsratstätigkeit, Einzahlungen für Beratungen und sonstige Einzahlungen aus Werkverträgen usw. FR 5
6 64 Inhalt Ersätze für die Benutzung von Anstaltseinrichtungen, wie Liquidationsanteile an Arzthonoraren und Honoraren der Hebammen, Apothekenbenutzung, Wäschereibenutzung usw. FR 5
6 64 Inhalt Zahlungen für Schadensfälle (auch für Manöverschäden usw.), Schadensersatzleistungen für Reparaturschäden, für Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern FR 5
6 64 Hinweis Zahlungen für Vermögensschäden unter Konto 6821, 6832 oder 6833 FR 5
6 64 Inhalt Ersätze von Versicherungen (z. B. Haftpflichtschäden bei Feuerwehreinsätzen) FR 5
6 64 Inhalt Einzahlungen aus Regressansprüchen FR 5
6 64 Inhalt Rückzahlungen (z. B. bei Überzahlungen), sofern nicht von den Einzahlungen absetzbar FR 5
6 64 Hinweis Rückzahlungen sozialer Leistungen unter Kontenarten 621 und 622 FR 5
6 64 Inhalt Vom Bayerischen Versorgungsverband übernommene Leistungen (Ersätze durch den Versorgungsverband, jedoch nur Beträge, die der Kommune kassenwirksam zufließen; ggf. Zahlungen aus Altverträgen) FR 5
6 64 Inhalt Vermischte Einnahmen (Einzahlungen) FR 5“.
1.5.22
Das Konto 6811 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Unterkonten, wird wie folgt gefasst:
6 68 6811 Investitionszuwendungen vom Land Statistik 361 FR 15
6 68 Hinweis Investitionspauschale nach Art. 12 BayFAG bei Produktkonto 611.6811 FR 15
6 68 Inhalt Zuweisungen … FR 15
6 68 Inhalt für den Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Feuerwehrgerätehäusern und sonstigen lebenswichtigen kommunalen Einrichtungen; FR 15
6 68 Inhalt für den Bau und Ausbau von Straßen, für Ausbaumaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung; FR 15
6 68 Hinweis Straßenausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG bei Produktkonto 541.6811 FR 15
6 68 Inhalt für die Anschaffung von Schulbussen, Feuerwehrgeräten usw.; FR 15
6 68 Inhalt für Zwecke der Stadtsanierung (Zuschüsse nach der jeweils geltenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung nach Art. 104b GG); FR 15
6 68 Inhalt für Baumaßnahmen aus zweckgebundenen Abgabenaufkommen nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AbwAG; FR 15
6 68 Inhalt für den Bau von Turn- und Sportstätten, für kulturelle Maßnahmen, zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, nach dem Gemeindeverkehrsfinanzie­rungs­gesetz für den Straßenbau und öffentlichen Personennahverkehr. FR 15“.
1.5.23
Die Kontenart 683 mit allen zugehörigen Konten, Unterkonten, Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
6 68 683 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten HHR 344/
345
FR 17
6 68 Inhalt Verkauf von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Urheberrechte), die mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Anlagevermögen erfasst wurden (z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Ausstattungsgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung); auch Kunstgegenstände, sofern beweglich FR 17
6 68 Hinweis Beachte: hier auch Ersatzleistungen für Sachschäden (keine Veräußerung) FR 17
6 68 6831 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des AV bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – Statistik 344/
345
FR 17
6 68 68312 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer (Veräußerung aus Sammelposten) – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – HHR 344/
345
FR 17
6 68 Hinweis Ausschließlich für Einzahlungen aus der Veräußerung von Sammelposten nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. – Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – FR 17
6 68 6832 Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik 345 FR 17
6 68 Hinweis Verkaufserlöse für geringwertige Wirtschaftsgüter unter Konto 6422, für Vorräte Konto 6421 FR 17
6 68 Inhalt Ersatzleistungen für Sachschäden über der steuerlichen Abschreibungsgrenze (vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG; Versicherungsleistungen) FR 17
6 68 Hinweis Zahlungen für Schadensfälle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern unter Konto 6461 FR 17
6 68 Inhalt Rückzahlung überzahlter Beträge, falls die Absetzung von den Auszahlungen nicht möglich ist und die Anschaffung unter Konto 6832 verbucht wurde FR 17
6 68 6833 Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik 344 FR 17“.
1.5.24
Das Konto 6831, das Unterkonto 68312 und der zugehörige Hinweis werden gestrichen.
1.5.25
Das Konto 6881 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Unterkonten, wird wie folgt gefasst:
6 68 6881 Beiträge und ähnliche Entgelte Statistik 35 FR 16
6 68 Inhalt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionen nach dem Abgabenrecht und auf zivilrechtlicher Grundlage FR 16
6 68 Hinweis Damit auch entsprechende „ähnliche Entgelte“ auf privatrechtlicher Grundlage unter Kontenart 688 und Konto 6881 FR 16
6 68 Hinweis Beachte: Gemeindeeigene Grundstücke müssen bei der Berechnung der anteiligen Erschließungsbeiträge zwar berücksichtigt werden; es findet jedoch keine Einzahlungsbuchung bei der Kommune statt, da die Kommune keine Zahlungen an sich selbst leisten kann. FR 16
6 68 Inhalt z. B. Beiträge nach Art. 5 KAG, Erstattungen von Kosten für Grundstücksanschlüsse nach Art. 9 KAG FR 16
6 68 Hinweis auch Erstattungen vom Land nach Art. 19 Abs. 9 KAG für entgangene Straßenausbaubeiträge und wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen FR 16
6 68 Hinweis Entgelte für Unterhalts- und Instandsetzungskosten unter Konto 6321 FR 16
6 68 Inhalt Beiträge aus Stellplatz- und Kinderspielplatz-Verpflichtungen FR 16
6 68 Inhalt Einzahlungen aus Folgekostenvereinbarungen zur Schaffung kommunaler Einrichtungen FR 16
6 68 Hinweis Einzahlungen aus Folgekostenvereinbarungen sind auf die betreffenden Produkte aufzuteilen. FR 16
6 68 Inhalt Einzahlungen für Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz FR 16
6 68 Hinweis Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen unter Kontenart 681 FR 16“.
1.5.26
Das Konto 7011 und der zugehörige Inhalt werden – unter Wegfall des Hinweises – wie folgt gefasst:
7 70 7011 Beamte Statistik 410 FR 9
7 70 Inhalt Bezüge an Beamte (Grundgehälter einschließlich Zulagen zum Grundgehalt, Ortszuschlag, Unterhaltszuschüsse, Vergütungen bei Beschäftigungsaufträgen) FR 9“.
1.5.27
Die Kontenart 702 und der zugehörige Inhalt und Hinweis werden wie folgt gefasst:
7 70 702 Beiträge zu Versorgungskassen HHR 43 FR 9
7 70 Inhalt Beiträge zur Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden FR 9
7 70 Hinweis Umlagen für Beihilfen an Versorgungsempfänger unter Konto 7041 FR 9“.
1.5.28
Das Konto 7111 wird – unter Wegfall des Inhalts und des Hinweises – wie folgt gefasst:
7 71 7111 Versorgungsbezüge für Beamte Statistik 420 FR 10“.
1.5.29
Die Kontenart 725 ohne nachgeordnete Konten und Unterkonten wird wie folgt gefasst:
7 72 725 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (auch Beschaffungen) HHR 52/55 FR 11“.
1.5.30
Das Unterkonto 72552 mit allen zugehörigen Inhalten wird wie folgt gefasst:
7 72 72552 Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern HHR 52 FR 11
7 72 Inhalt Zur Abgrenzung geringwertiger Wirtschaftsgüter von Anlagevermögen vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG; Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten bei Konto 7832, immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten bei Konto 7833. FR 11
7 72 Hinweis Für Betriebe gewerblicher Art wird im Falle von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG auf die Notwendigkeit zur Aufnahme in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis hingewiesen, sofern nicht die erforderlichen Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind (§ 6 Abs. 2 Satz 5 EStG). FR 11
7 72 Inhalt Geringwertige Arbeitsgeräte aller Art:
z. B. Taschenrechner, kleine Büromaschinen, Telefone, Faxgeräte, Drucker, Scanner u. Ä.
FR 11“.
1.5.31
Der Hinweis zu Konto 7338, die zugehörigen Unterkonten und Untergliederungen werden wie folgt gefasst:
7 73 Hinweis Exemplarische Untergliederung der Unterkonten 73381 und 73382 nach örtlicher und überörtlicher Träger FR 12
7 73 73381 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen Statistik 791 FR 12
7 73 733811 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger optional 791 FR 12
7 73 733812 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger optional 791 FR 12
7 73 73382 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen Statistik 792 FR 12
7 73 733821 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – überörtlicher Träger optional 792 FR 12
7 73 733822 Unterglied. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – örtlicher Träger optional 792 FR 12“.
1.5.32
Das Konto 7429 wird wie folgt gefasst:
7 74 7429 Sonstige Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Statistik 638/
639
FR 13“.
1.5.33
Die Unterkonten 74292, 74293 und 74294 und die zugehörigen Inhalte und der Hinweis zu Unterkonto 74293 werden gestrichen.
1.5.34
Das Konto 7450 wird wie folgt gefasst:
7 74 7450 Erstattungen für Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Bund Statistik 670 FR 13“.
1.5.35
Das Konto 7491 wird wie folgt gefasst:
7 74 7491 Weitere sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Statistik 66 FR 13
7 74 74912 Verfügungsmittel optional 660 FR 13
7 74 Inhalt Nur für Auszahlungen, für die sonst keine Beträge im Haushaltsplan veranschlagt sind, z. B. Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Landrats usw. FR 13
7 74 74913 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine u. dgl. optional 661 FR 13
7 74 Hinweis Zuschüsse außerhalb einer Mitgliedschaft unter den Kontenarten 730, 731, 732 oder 781. Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen unter Konto 7251, Beiträge zu Berufsgenossenschaften unter Konto 7441. FR 13
7 74 74914 Vermischte Aufwendungen optional 662 FR 13
7 74 Inhalt Auszahlungen, die im Haushaltsplan ohne Angabe bestimmter Einzelzwecke veranschlagt werden, da sich mehrere Planansätze wegen Geringfügigkeit nicht lohnen. FR 13“.
1.5.36
Die Kontenart 783 mit allen zugehörigen Konten, Unterkonten, Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
7 78 783 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten HHR 935/
991
FR 22
7 78 Inhalt Zur Abgrenzung beweglicher und immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten von geringwertigen Wirtschaftsgütern vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG FR 22
7 78 Inhalt Auch laufende (Tilgungs-) Leistungen aufgrund von Leasing-Verträgen, wenn das Objekt nach Vertragsablauf in das Eigentum der Kommune übergeht. Ist dies nicht der Fall, dann unter Konto 7232. FR 22
7 78 Inhalt Restkaufgelder FR 22
7 78 Inhalt Renten (Leibrenten für die Abtretung von beweglichen Sachen, z. B. Bücher, Sammlungen) FR 22
7 78 Hinweis Sachgesamtheiten nach § 3a KommHV-Doppik FR 22
7 78 7832 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik 935 FR 22
7 78 7833 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten Statistik 934 FR 22“.
2.
1Ein etwaiger Bestand an geringwertigen Wirtschaftsgütern auf dem bisherigen Konto 0827 ist letztmals im Jahresabschluss 2019 aufwandswirksam auszubuchen (Konto 5715). 2Dies gilt auch für die im Anlagevermögen aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgüter, die nach § 99 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 KommHV-Doppik in Abgang gestellt werden. 3Die im Interesse der Klarheit und des Gleichklangs von Kameralistik und Doppik vorgenommene Neuordnung der Bestimmungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern in § 3a KommHV-Doppik entbindet im Falle von innerhalb des Haushalts bestehenden Betrieben gewerblicher Art nicht von der Beachtung der steuerlichen Bestimmungen (§ 3a Satz 4 KommHV-Doppik), sondern schränkt die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ein.
3.
1Diese Bekanntmachung tritt am 22. August 2019 in Kraft. 2Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2020 verpflichtend anzuwenden. 3Abweichend hiervon treten die Nrn. 1.3.3, 1.3.10, 1.3.15, 1.5.3, 1.5.17 und 1.5.24 am 1. Januar 2023 in Kraft; sie sind erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2023 anzuwenden.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor