2023-I
Änderung der Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik
nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 1. August 2019, Az. B4-1512-9-9
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (VVKommHSyst-Doppik) vom 24. August 2016 (AllMBl. S. 1723), die durch Bekanntmachung vom 16. März 2017 (AllMBl. S. 103) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
- 1.2
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Die Produktgliederung 3113 wird gestrichen.
- 1.2.2
- Nach Produktgruppe 313 wird folgende Produktgruppe 314 eingefügt:
„314 | Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“. |
- 1.2.3
- Die Produktgruppe 315 und die zugehörige Produktgliederung werden wie folgt gefasst:
„315 | Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendarbeit) | |||
3151 | Soziale Einrichtungen für Ältere (ohne Pflegeeinrichtungen) | |||
3152 | Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen | |||
3153 | Soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung | |||
3154 | Soziale Einrichtungen für Wohnungslose | |||
3155 | Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer | |||
3156 | Andere soziale Einrichtungen“. |
- 1.2.4
- Nach Produktgruppe 535 wird folgende Produktgruppe 536 eingefügt:
„536 | Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur“. |
- 1.3
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Das Konto 0827 wird gestrichen.
- 1.3.2
- Die Kontenart 085 wird wie folgt gefasst:
„0 | 08 | 085 | Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) für bewegliche Vermögensgegenstände über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer | HHR“. |
- 1.3.3
- Die Kontenart 085 wird gestrichen.
- 1.3.4
- Die Kontenart 421 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
„4 | 42 | 421 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe | HHR | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
4 | 42 | 4211 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
4 | 42 | 4212 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
4 | 42 | 4213 | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
4 | 42 | 4214 | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
4 | 42 | 4215 | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (nur Darlehenszinsen) | Statistik“. |
- 1.3.5
- Die Kontenart 442 wird wie folgt gefasst:
„4 | 44 | 442 | Erträge aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR“. |
- 1.3.6
- Das Konto 4422 wird wie folgt gefasst:
„4 | 44 | 4422 | Erträge aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern | Statistik“. |
- 1.3.7
- Das Unterkonto 52552 wird wie folgt gefasst:
„5 | 52 | 52552 | Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR“. |
- 1.3.8
- Nach dem Konto 5338 werden folgende Unterkonten eingefügt:
„5 | 53 | 53381 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen | Statistik | |||
5 | 53 | 53382 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen | Statistik“. |
- 1.3.9
- Das Konto 5716 wird wie folgt gefasst:
„5 | 57 | 5716 | Abschreibungen auf Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) | HHR“. |
- 1.3.10
- Das Konto 5716 wird gestrichen.
- 1.3.11
- Die Kontenart 621 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
„6 | 62 | 621 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe | HHR | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 62 | 6211 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
6 | 62 | 6212 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
6 | 62 | 6213 | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
6 | 62 | 6214 | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | |||
6 | 62 | 6215 | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (Tilgung und Zinsen von Darlehen) | Statistik“. |
- 1.3.12
- Die Kontenart 642 wird wie folgt gefasst:
„6 | 64 | 642 | Einzahlungen aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR“. |
- 1.3.13
- Das Konto 6422 wird wie folgt gefasst:
„6 | 64 | 6422 | Einzahlungen aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern | Statistik“. |
- 1.3.14
- Die Kontenart 683 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
„6 | 68 | 683 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten | HHR | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 68 | 6831 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des AV bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – | Statistik | |||
6 | 68 | 68312 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer (Veräußerung aus Sammelposten) – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – | HHR | |||
6 | 68 | 6832 | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik | |||
6 | 68 | 6833 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik“. |
- 1.3.15
- Das Konto 6831 und das Unterkonto 68312 werden gestrichen.
- 1.3.16
- Die Kontenart 725 wird wie folgt gefasst:
„7 | 72 | 725 | Unterhaltung des beweglichen Vermögens (auch Beschaffungen) | HHR“. |
- 1.3.17
- Das Unterkonto 72552 wird wie folgt gefasst:
„7 | 72 | 72552 | Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR“. |
- 1.3.18
- Nach dem Konto 7338 werden folgende Unterkonten eingefügt:
„7 | 73 | 73381 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen | Statistik | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 73 | 73382 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen | Statistik“. |
- 1.3.19
- Die Kontenart 783 mit allen zugehörigen Konten wird wie folgt gefasst:
„7 | 78 | 783 | Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten | HHR | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 78 | 7832 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik | |||
7 | 78 | 7833 | Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik“. |
- 1.4
- Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Die Produktgliederung 3113 mit allen Untergliederungen wird gestrichen.
- 1.4.2
- Nach Produktgliederung 3139 wird folgende Produktgruppe 314 und die zugehörige Produktgliederung eingefügt:
„3 | 31 | 314 | Eingliederungshilfe nach dem SGB IX | HHR | 488 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
3 | 31 | 314 | 3141 | Medizinische und heilpädagogische Leistungen | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31411 | Leistungen zur medizinischen Rehabilitation | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31412 | Heilpädagogische Leistungen | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3142 | Leistungen zur Beschäftigung | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31421 | Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31422 | Leistungen zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31423 | Leistungen zur Beschäftigung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3143 | Teilhabe an Bildung und sozialem Leben | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31431 | Leistungen zur Teilhabe an Bildung | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31432 | Hilfsmittel im Rahmen der Sozialen Teilhabe | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31433 | Besuchsbeihilfe | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3144 | Leistungen für Wohnraum | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31441 | in einer eigenen Wohnung | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31442 | in einer besonderen Wohnform | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31443 | in einer Wohngemeinschaft | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3145 | Assistenzleistungen | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31451 | Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB IX | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31452 | Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3146 | Leistungen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3147 | Leistungen zur Förderung der Verständigung | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3148 | Leistungen zur Mobilität | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31481 | Leistungen für ein Kraftfahrzeug | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 31482 | Leistungen zur Beförderung insbesondere durch einen Beförderungsdienst | Statistik | ||||
3 | 31 | 314 | 3149 | Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe | Statistik“. |
- 1.4.3
- Die Bezeichnung der Produktgruppe 315 wird wie folgt gefasst:
„3 | 31 | 315 | Soziale Einrichtungen (ohne Einrichtungen der Jugendarbeit) | HHR | 43“. |
- 1.4.4
- Nach Produktgruppe 535 wird folgende Produktgruppe 536 eingefügt:
„5 | 53 | 536 | Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur | HHR | 818 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
5 | 53 | 536 | Hinweis | Insbesondere Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Breitbandversorgung“. |
- 1.5
- Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Das Konto 0827 und die zugehörigen Inhalte werden gestrichen.
- 1.5.2
- Die Kontenart 085 und der zugehörige Hinweis werden wie folgt gefasst:
„0 | 08 | 085 | Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) für bewegliche Vermögensgegenstände über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer | HHR | A.II.7 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
0 | 08 | Hinweis | Das Bestandskonto ist im Falle von nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. gebildeten Sammelposten erforderlich. Sammelposten durften letztmals im Haushaltsjahr 2018 gebildet werden und sind nach den steuerrechtlichen Bestimmungen – bis spätestens 31.12.2022 – aufzulösen (vgl. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG). |
A.II.7“. |
- 1.5.3
- Die Kontenart 085 und der zugehörige Hinweis werden gestrichen.
- 1.5.4
- Die Kontenart 372 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Konten und Unterkonten, wird wie folgt gefasst:
„3 | 37 | 372 | Erhaltene Anzahlungen | HHR | 3791 | D.VII.b | ||||
3 | 37 | Inhalt | Erhaltene Anzahlungen resultieren aus privatrechtlichen Leistungsbeziehungen im Rahmen von Lieferungen und Leistungen (privatrechtliche Anzahlung) und bei Kommunen auch aus öffentlich-rechtlichen Leistungsbeziehungen (öffentlich-rechtliche Anzahlung) im Rahmen von Vorausleistungen bei Beiträgen u. dgl. | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Inhalt | Erhaltene Anzahlungen aus privatrechtlichen Leistungsbeziehungen im Rahmen von Verträgen zu Lieferungen und Leistungen (Warenlieferungen und Dienstleistungserbringung auf privatrechtlicher Rechtsgrundlage) | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Inhalt | Erhaltene Anzahlungen als Vorauszahlungen u. dgl. aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses: zu diesen erhaltenen Anzahlungen zählen insbesondere Vorauszahlungen für Beiträge nach Art. 5 Abs. 5 KAG, Vorausleistungen nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 BauGB und ähnliche, aufgrund gesetzlicher oder ortsrechtlicher Regelungen erhobene Vorleistungen. | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Inhalt | Zu den erhaltenen öffentlich-rechtlichen Anzahlungen zählen auch Einzahlungen aufgrund von Vereinbarungen zur Ablösung der Beitragspflicht nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB und nach Art. 5 Abs. 9 KAG und ähnliche Ablösevereinbarungen. | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Siehe hierzu Nr. 6.7.3 Satz 3 BewertR, wonach diese öffentlich-rechtlichen Anzahlungen bis zum Nachweis der zweckgerechten Verwendung als „sonstige Verbindlichkeiten“ auszuweisen sind. | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Diese öffentlich-rechtlichen Anzahlungen sind im Regelfall mit einer endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen. Dies setzt die Anschaffung und/oder betriebsbereite Herstellung von Vermögensgegenständen und damit die zweckgerechte Verwendung voraus. Bei Fertigstellung und zeitgleich zur Umbuchung von „Anlagen im Bau“ zur jeweiligen Sachanlagenart ist eine Verbuchung von den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zu den „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ vorzunehmen (Kontenart 232). | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Von den erhaltenen Anzahlungen sind erhaltene Zuwendungen sowie Beiträge und ähnliche Entgelte, für die noch eine zweckgerechte Verwendung nachzuweisen ist, abzugrenzen (Kontenart 378). | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Erhaltene Anzahlungen sind keinen speziellen Zahlungskonten zugeordnet. Der gesonderte Ausweis von erhaltenen Anzahlungen, auf die noch zu leisten wäre, ist spätestens im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durch Umgliederung zu gewährleisten. | D.VII.b | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Erhaltene Anzahlungen zählen nach der VGR/Statistik zu den „übrigen sonstigen Verbindlichkeiten“ (Ziff. 3791 der Schuldenstatistik). | Statistik | D.VII.b“. |
- 1.5.5
- Die Kontenart 378 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Konten, wird wie folgt gefasst:
„3 | 37 | 378 | Verbindlichkeiten aus ausstehender zweckgerechter Verwendung von Zuwendungen sowie von Beiträgen und ähnlichen Entgelten | HHR | 3791 | D.VII.a | ||||
3 | 37 | Inhalt | Verbindlichkeiten aus ausstehender zweckgerechter Verwendung von Zuwendungen: Grundsätzlich drohende (ggf. anteilige) Verpflichtungen zur Rückzahlung zugeteilter Zuwendungen, da eine zweckgerechte Verwendung noch aussteht; davon ist bei Investitionszuweisungen grundsätzlich auszugehen, wenn sich die geförderte Investition noch im Bau befindet (Anlagen im Bau). Siehe hierzu Nr. 6.7.3 Satz 1 und 2 BewertR. Entsprechend sind noch nicht zweckgerecht verwendete Spenden als sonstige Verbindlichkeit auszuweisen (die korrespondierend zum finanzierten Vermögen noch nicht aufgelöst werden). |
D.VII.a | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Im Übrigen sollten erhaltene Beiträge sowie beitragsähnliche Entgelte, z. B. investive Kostenerstattungen nach Art. 9 KAG, Vorschüsse nach Art. 14 Abs. 4 BayStrWG oder Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB, bei Zahlungseingang im Regelfall bereits zweckgerecht verwendet sein (kein Ausweis als „sonstige Verbindlichkeit“, sondern als „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“). | D.VII.a | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Wenn von einer konkreten Rückzahlungsverpflichtung (aufgrund Zahlungsaufforderung) auszugehen ist, liegt eine Transferverbindlichkeit vor (Kontenart 361). Sofern sich im Vorfeld eine konkrete Rückzahlungsverpflichtung abzeichnet (Imparitätsprinzip), wäre die Bildung einer sonstigen Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu prüfen (Konto 2879). | D.VII.a | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Bei Fertigstellung und zeitgleich zur Umbuchung von „Anlagen im Bau“ zur jeweiligen Sachanlagenart ist eine Umbuchung dieser Zuwendungen von den „sonstigen Verbindlichkeiten“ zu „Sonderposten aus Zuwendungen“ vorzunehmen (Kontenart 231) bzw. bei Beiträgen und ähnlichen Entgelten zu „Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten“ (Kontenart 232). | D.VII.a | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Vorauszahlungen u. dgl. aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses, wie z. B. Vorauszahlungen für Beiträge nach Art. 5 Abs. 5 KAG sowie Vorausleistungen nach Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 BauGB, fallen zwar ebenso unter die „sonstigen Verbindlichkeiten“, sind aber als „erhaltene Anzahlungen“ (Kontenart 372) auszuweisen. | D.VII.a | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Sofern Finanzmittel an Dritte weiterzuleiten sind und dies noch aussteht, sind diese als „durchlaufender Posten“ bzw. „fremde Finanzmittel“ zu kennzeichnen (Kontenart 379). | D.VII.a | ||||||
3 | 37 | Hinweis | Verbindlichkeiten aus ausstehender zweckgerechter Verwendung von Zuwendungen zählen nach der VGR/Statistik zu den „übrigen sonstigen Verbindlichkeiten“ (Ziff. 3791 der Schuldenstatistik). | Statistik | D.VII.a“. |
- 1.5.6
- Die Kontenart 421 mit allen zugehörigen Konten und Unterkonten sowie der Inhaltsangabe bei Konto 4215 wird wie folgt gefasst:
„4 | 42 | 421 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe | HHR | 24 | ER 3 | ||||
4 | 42 | 4211 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 240/ 241 |
ER 3 | ||||
4 | 42 | 42111 | Unterglied. | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 240 | ER 3 | |||
4 | 42 | 42112 | Unterglied. | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 241 | ER 3 | |||
4 | 42 | 4212 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 242/ 243 |
ER 3 | ||||
4 | 42 | 42121 | Unterglied. | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 242 | ER 3 | |||
4 | 42 | 42122 | Unterglied. | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 243 | ER 3 | |||
4 | 42 | 4213 | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 244/ 245 |
ER 3 | ||||
4 | 42 | 42131 | Unterglied. | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 244 | ER 3 | |||
4 | 42 | 42132 | Unterglied. | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 245 | ER 3 | |||
4 | 42 | 4214 | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 246/ 247 |
ER 3 | ||||
4 | 42 | 42141 | Unterglied. | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 246 | ER 3 | |||
4 | 42 | 42142 | Unterglied. | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 247 | ER 3 | |||
4 | 42 | 4215 | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (nur Darlehenszinsen) | Statistik | 248/ 249 |
ER 3 | ||||
4 | 42 | Inhalt | Hier – als Ertrag – nur Ausweis der Darlehenszinsen und nicht der Tilgung (dagegen unter Konto 6215 Zins und Tilgung). Die Darlehensgewährung bedeutet eine (erfolgsneutrale) Transferforderung (unter Kontenart 164) und entsprechend die Rückzahlung (Tilgung) eine (erfolgsneutrale) Begleichung der Forderung. | ER 3 | ||||||
4 | 42 | 42151 | Unterglied. | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – und gewährter Eingliederungshilfe (nur Darlehenszinsen) | optional | 248 | ER 3 | |||
4 | 42 | 42152 | Unterglied. | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger – (nur Darlehenszinsen) | optional | 249 | ER 3“. |
- 1.5.7
- Die Kontenart 442 wird wie folgt gefasst:
„4 | 44 | 442 | Erträge aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR | 13 | ER 6“. |
- 1.5.8
- Das Konto 4422 wird wie folgt gefasst:
„4 | 44 | 4422 | Erträge aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern | Statistik | 13 | ER 6“. |
- 1.5.9
- Das Konto 5011 wird wie folgt gefasst:
„5 | 50 | 5011 | Beamte | Statistik | 410 | ER 11“. |
- 1.5.10
- Das Konto 5111 wird wie folgt gefasst:
„5 | 51 | 5111 | Versorgungsaufwendungen für Beamte | Statistik | 420 | ER 12“. |
- 1.5.11
- Das Unterkonto 52552 wird wie folgt gefasst:
„5 | 52 | 52552 | Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR | 52 | ER 13“. |
- 1.5.12
- Die Unterkonten 53381 und 53382 und die zugehörigen Untergliederungen werden wie folgt gefasst:
„5 | 53 | 53381 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen | Statistik | 791 | ER 15 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
5 | 53 | 533811 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger | optional | 791 | ER 15 | |||
5 | 53 | 533812 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 791 | ER 15 | |||
5 | 53 | 53382 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen | Statistik | 792 | ER 15 | ||||
5 | 53 | 533821 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – überörtlicher Träger | optional | 792 | ER 15 | |||
5 | 53 | 533822 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 792 | ER 15“. |
- 1.5.13
- Das Konto 5429 wird wie folgt gefasst:
„5 | 54 | 5429 | Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | Statistik | 638/ 639 |
ER 16“. |
- 1.5.14
- Die Unterkonten 54292, 54293 und 54294 werden gestrichen.
- 1.5.15
- Die Kontenart 549 und das Konto 5491 werden wie folgt gefasst:
„5 | 54 | 549 | Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | HHR | nzw/ 66 |
ER 16 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
5 | 54 | 5491 | Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (zahlungswirksam) | HHR | 66 | ER 16 | ||||
5 | 54 | Inhalt | Außergewöhnliche und/oder periodenfremde, zahlungswirksame Aufwendungen, die keinen außerordentlichen Charakter haben (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 2 KommHV-Doppik) und nicht bereits als besondere ordentliche Aufwendungen (unter Kontenart 548) erfasst sind | ER 16 | ||||||
5 | 54 | 54912 | Verfügungsmittel | optional | 660 | ER 16 | ||||
5 | 54 | 54913 | Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine u. dgl. | optional | 661 | ER 16 | ||||
5 | 54 | 54914 | Vermischte Aufwendungen | optional | 662 | ER 16“. |
- 1.5.16
- Das Konto 5716 wird wie folgt gefasst:
„5 | 57 | 5716 | Abschreibungen auf Sammelposten (nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. i. V. m. § 6 EStG) | HHR | nzw | ER 14 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
5 | 57 | Hinweis | Sammelposten durften letztmals im Jahr 2018 gebildet werden und sind nach den steuerrechtlichen Bestimmungen – bis spätestens 31.12.2022 – aufzulösen (vgl. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG). | nzw | ER 14“. |
- 1.5.17
- Das Konto 5716 und der zugehörige Hinweis werden gestrichen.
- 1.5.18
- Die Kontenart 621 mit allen nachgeordneten Konten und Unterkonten sowie zugehörigen Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
„6 | 62 | 621 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen sowie Ersatz von Eingliederungshilfe | HHR | 24 | FR 3 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 62 | Inhalt | Voller oder teilweiser Ersatz der Sozialhilfe, Kriegsopferversorgung, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und anderer sozialer Leistungen von privaten Personen (Hilfeempfänger, unterhaltspflichtige Angehörige), von sonstigen Verpflichteten (z. B. Erben) einschl. der Erstattungen anderer Sozialleistungsträger für die vom Sozialhilfeträger oder vom Träger der Eingliederungshilfe u. a. als vorläufiger, nachrangiger oder unzuständiger Träger durchgeführten Maßnahmen sowie aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen. | FR 3 | ||||||
6 | 62 | Inhalt | Kostenersatz für Sozialleistungen, die rechtlich dem Hilfeempfänger zustehen, aber von einem anderen Sozialleistungsträger dem Kostenträger überwiesen werden, gehört ebenfalls hierher. | FR 3 | ||||||
6 | 62 | Inhalt | Ersatzleistungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen (z. B. Europäischer Sozialfonds, Deutsch-Österreichisches Abkommen) | FR 3 | ||||||
6 | 62 | Inhalt | Hierzu gehören auch: Einzahlungen aus der Tilgung personenbezogener, rückzahlbarer Hilfen (Darlehen), z. B. aus der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge. |
FR 3 | ||||||
6 | 62 | Hinweis | Eine Trennung von Sozialhilfeleistungen in örtlichen und überörtlichen Träger kann über eine entsprechende Kontenuntergliederung abgebildet werden; dies ist aber (finanzstatistisch) kein Erfordernis. | FR 3 | ||||||
6 | 62 | 6211 | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 240/ 241 |
FR 3 | ||||
6 | 62 | 62111 | Unterglied. | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 240 | FR 3 | |||
6 | 62 | 62112 | Unterglied. | Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 241 | FR 3 | |||
6 | 62 | 6212 | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 242/ 243 |
FR 3 | ||||
6 | 62 | 62121 | Unterglied. | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 242 | FR 3 | |||
6 | 62 | 62122 | Unterglied. | Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 243 | FR 3 | |||
6 | 62 | 6213 | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 244/ 245 |
FR 3 | ||||
6 | 62 | 62131 | Unterglied. | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 244 | FR 3 | |||
6 | 62 | 62132 | Unterglied. | Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung) außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 245 | FR 3 | |||
6 | 62 | 6214 | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen sowie für Eingliederungshilfe | Statistik | 246/ 247 |
FR 3 | ||||
6 | 62 | 62141 | Unterglied. | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – sowie für Eingliederungshilfe | optional | 246 | FR 3 | |||
6 | 62 | 62142 | Unterglied. | Sonstige Ersatzleistungen außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 247 | FR 3 | |||
6 | 62 | 6215 | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen und gewährter Eingliederungshilfe (Tilgung und Zinsen von Darlehen) | Statistik | 248/ 249 |
FR 3 | ||||
6 | 62 | 62151 | Unterglied. | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger – und gewährter Eingliederungshilfe (Tilgung und Zinsen von Darlehen) | optional | 248 | FR 3 | |||
6 | 62 | 62152 | Unterglied. | Rückzahlung gewährter Hilfe außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger – (Tilgung und Zinsen von Darlehen) | optional | 249 | FR 3“. |
- 1.5.19
- Die Kontenart 642 mit den zugehörigen Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Konten, wird wie folgt gefasst:
„6 | 64 | 642 | Einzahlungen aus dem Verkauf von Vorräten und geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR | 13 | FR 5 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 64 | Hinweis | Entgelte für die Lieferung von Strom, Gas, Fernwärme, Wasser einschl. Nebenkosten sowie Entgelte der Verkehrsunternehmen unter Konto 6321; zu Entgelten für Veranstaltungsprogramme u. dgl. siehe Konto 6321 (Stichwort: Eintrittsgelder) | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Hinweis | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Konto 6832, von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Konto 6833 | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Hinweis | Einzahlungen aus der Veräußerung von Vorratsgrundstücken (siehe Kontenart 158) unter Konto 6821 (Einzahlungen aus Investitionstätigkeit) | FR 5“. |
- 1.5.20
- Das Konto 6422 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
„6 | 64 | 6422 | Einzahlungen aus dem Verkauf von geringwertigen Wirtschaftsgütern | Statistik | 13 | FR 5 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 64 | Hinweis | Zur Abgrenzung geringwertiger Wirtschaftsgüter von Anlagevermögen vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG. | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Verkaufserlöse aus dem Verkauf geringwertiger Wirtschaftsgüter | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Umsatzsteuer aus dem Verkauf geringwertiger Wirtschaftsgüter | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Hinweis | Erhaltene Umsatzsteuer bei Regiebetrieben (Vorsteuerabzugsfähigkeit) immer unter Konto 65211 | FR 5“. |
- 1.5.21
- Das Konto 6461 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
„6 | 64 | 6461 | Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte | Statistik | 15 | FR 5 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 64 | Inhalt | Ersätze für die private Benutzung dienstlicher Fernsprecheinrichtungen | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Ablieferung aus Nebentätigkeiten, Tantiemen aus der Ausübung einer Aufsichtsratstätigkeit, Einzahlungen für Beratungen und sonstige Einzahlungen aus Werkverträgen usw. | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Ersätze für die Benutzung von Anstaltseinrichtungen, wie Liquidationsanteile an Arzthonoraren und Honoraren der Hebammen, Apothekenbenutzung, Wäschereibenutzung usw. | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Zahlungen für Schadensfälle (auch für Manöverschäden usw.), Schadensersatzleistungen für Reparaturschäden, für Schäden an geringwertigen Wirtschaftsgütern | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Hinweis | Zahlungen für Vermögensschäden unter Konto 6821, 6832 oder 6833 | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Ersätze von Versicherungen (z. B. Haftpflichtschäden bei Feuerwehreinsätzen) | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Einzahlungen aus Regressansprüchen | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Rückzahlungen (z. B. bei Überzahlungen), sofern nicht von den Einzahlungen absetzbar | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Hinweis | Rückzahlungen sozialer Leistungen unter Kontenarten 621 und 622 | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Vom Bayerischen Versorgungsverband übernommene Leistungen (Ersätze durch den Versorgungsverband, jedoch nur Beträge, die der Kommune kassenwirksam zufließen; ggf. Zahlungen aus Altverträgen) | FR 5 | ||||||
6 | 64 | Inhalt | Vermischte Einnahmen (Einzahlungen) | FR 5“. |
- 1.5.22
- Das Konto 6811 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Unterkonten, wird wie folgt gefasst:
„6 | 68 | 6811 | Investitionszuwendungen vom Land | Statistik | 361 | FR 15 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 68 | Hinweis | Investitionspauschale nach Art. 12 BayFAG bei Produktkonto 611.6811 | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | Zuweisungen … | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | für den Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Feuerwehrgerätehäusern und sonstigen lebenswichtigen kommunalen Einrichtungen; | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | für den Bau und Ausbau von Straßen, für Ausbaumaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung; | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Straßenausbaupauschale nach Art. 13h BayFAG bei Produktkonto 541.6811 | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | für die Anschaffung von Schulbussen, Feuerwehrgeräten usw.; | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | für Zwecke der Stadtsanierung (Zuschüsse nach der jeweils geltenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung nach Art. 104b GG); | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | für Baumaßnahmen aus zweckgebundenen Abgabenaufkommen nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AbwAG; | FR 15 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | für den Bau von Turn- und Sportstätten, für kulturelle Maßnahmen, zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für den Straßenbau und öffentlichen Personennahverkehr. | FR 15“. |
- 1.5.23
- Die Kontenart 683 mit allen zugehörigen Konten, Unterkonten, Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
„6 | 68 | 683 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten | HHR | 344/ 345 |
FR 17 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 68 | Inhalt | Verkauf von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. Urheberrechte), die mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anlagevermögen nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Anlagevermögen erfasst wurden (z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Ausstattungsgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung); auch Kunstgegenstände, sofern beweglich | FR 17 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Beachte: hier auch Ersatzleistungen für Sachschäden (keine Veräußerung) | FR 17 | ||||||
6 | 68 | 6831 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des AV bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – | Statistik | 344/ 345 |
FR 17 | ||||
6 | 68 | 68312 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über 150 Euro (bzw. 2018: 250 Euro für Betriebe gewerblicher Art) bis zu einem Wert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer (Veräußerung aus Sammelposten) – nur noch für Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – | HHR | 344/ 345 |
FR 17 | ||||
6 | 68 | Hinweis | Ausschließlich für Einzahlungen aus der Veräußerung von Sammelposten nach § 79 Abs. 2 KommHV-Doppik a. F. – Altfälle gem. § 99 Abs. 4 KommHV-Doppik, entfällt ab 01.01.2023 – | FR 17 | ||||||
6 | 68 | 6832 | Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik | 345 | FR 17 | ||||
6 | 68 | Hinweis | Verkaufserlöse für geringwertige Wirtschaftsgüter unter Konto 6422, für Vorräte Konto 6421 | FR 17 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | Ersatzleistungen für Sachschäden über der steuerlichen Abschreibungsgrenze (vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG; Versicherungsleistungen) | FR 17 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Zahlungen für Schadensfälle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern unter Konto 6461 | FR 17 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | Rückzahlung überzahlter Beträge, falls die Absetzung von den Auszahlungen nicht möglich ist und die Anschaffung unter Konto 6832 verbucht wurde | FR 17 | ||||||
6 | 68 | 6833 | Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik | 344 | FR 17“. |
- 1.5.24
- Das Konto 6831, das Unterkonto 68312 und der zugehörige Hinweis werden gestrichen.
- 1.5.25
- Das Konto 6881 mit den zugehörigen Inhalten und Hinweisen, jedoch ohne nachgeordnete Unterkonten, wird wie folgt gefasst:
„6 | 68 | 6881 | Beiträge und ähnliche Entgelte | Statistik | 35 | FR 16 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
6 | 68 | Inhalt | Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, Beiträge und ähnliche Entgelte für Investitionen nach dem Abgabenrecht und auf zivilrechtlicher Grundlage | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Damit auch entsprechende „ähnliche Entgelte“ auf privatrechtlicher Grundlage unter Kontenart 688 und Konto 6881 | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Beachte: Gemeindeeigene Grundstücke müssen bei der Berechnung der anteiligen Erschließungsbeiträge zwar berücksichtigt werden; es findet jedoch keine Einzahlungsbuchung bei der Kommune statt, da die Kommune keine Zahlungen an sich selbst leisten kann. | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | z. B. Beiträge nach Art. 5 KAG, Erstattungen von Kosten für Grundstücksanschlüsse nach Art. 9 KAG | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | auch Erstattungen vom Land nach Art. 19 Abs. 9 KAG für entgangene Straßenausbaubeiträge und wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Entgelte für Unterhalts- und Instandsetzungskosten unter Konto 6321 | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | Beiträge aus Stellplatz- und Kinderspielplatz-Verpflichtungen | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | Einzahlungen aus Folgekostenvereinbarungen zur Schaffung kommunaler Einrichtungen | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Einzahlungen aus Folgekostenvereinbarungen sind auf die betreffenden Produkte aufzuteilen. | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Inhalt | Einzahlungen für Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz | FR 16 | ||||||
6 | 68 | Hinweis | Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen unter Kontenart 681 | FR 16“. |
- 1.5.26
- Das Konto 7011 und der zugehörige Inhalt werden – unter Wegfall des Hinweises – wie folgt gefasst:
„7 | 70 | 7011 | Beamte | Statistik | 410 | FR 9 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 70 | Inhalt | Bezüge an Beamte (Grundgehälter einschließlich Zulagen zum Grundgehalt, Ortszuschlag, Unterhaltszuschüsse, Vergütungen bei Beschäftigungsaufträgen) | FR 9“. |
- 1.5.27
- Die Kontenart 702 und der zugehörige Inhalt und Hinweis werden wie folgt gefasst:
„7 | 70 | 702 | Beiträge zu Versorgungskassen | HHR | 43 | FR 9 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 70 | Inhalt | Beiträge zur Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden | FR 9 | ||||||
7 | 70 | Hinweis | Umlagen für Beihilfen an Versorgungsempfänger unter Konto 7041 | FR 9“. |
- 1.5.28
- Das Konto 7111 wird – unter Wegfall des Inhalts und des Hinweises – wie folgt gefasst:
„7 | 71 | 7111 | Versorgungsbezüge für Beamte | Statistik | 420 | FR 10“. |
- 1.5.29
- Die Kontenart 725 ohne nachgeordnete Konten und Unterkonten wird wie folgt gefasst:
„7 | 72 | 725 | Unterhaltung des beweglichen Vermögens (auch Beschaffungen) | HHR | 52/55 | FR 11“. |
- 1.5.30
- Das Unterkonto 72552 mit allen zugehörigen Inhalten wird wie folgt gefasst:
„7 | 72 | 72552 | Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern | HHR | 52 | FR 11 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 72 | Inhalt | Zur Abgrenzung geringwertiger Wirtschaftsgüter von Anlagevermögen vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG; Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten bei Konto 7832, immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten bei Konto 7833. | FR 11 | ||||||
7 | 72 | Hinweis | Für Betriebe gewerblicher Art wird im Falle von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG auf die Notwendigkeit zur Aufnahme in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis hingewiesen, sofern nicht die erforderlichen Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind (§ 6 Abs. 2 Satz 5 EStG). | FR 11 | ||||||
7 | 72 | Inhalt | Geringwertige Arbeitsgeräte aller Art: z. B. Taschenrechner, kleine Büromaschinen, Telefone, Faxgeräte, Drucker, Scanner u. Ä. |
FR 11“. |
- 1.5.31
- Der Hinweis zu Konto 7338, die zugehörigen Unterkonten und Untergliederungen werden wie folgt gefasst:
„7 | 73 | Hinweis | Exemplarische Untergliederung der Unterkonten 73381 und 73382 nach örtlicher und überörtlicher Träger | FR 12 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 73 | 73381 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen | Statistik | 791 | FR 12 | ||||
7 | 73 | 733811 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – überörtlicher Träger | optional | 791 | FR 12 | |||
7 | 73 | 733812 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – außerhalb von Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 791 | FR 12 | |||
7 | 73 | 73382 | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen | Statistik | 792 | FR 12 | ||||
7 | 73 | 733821 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – überörtlicher Träger | optional | 792 | FR 12 | |||
7 | 73 | 733822 | Unterglied. | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – in Einrichtungen – örtlicher Träger | optional | 792 | FR 12“. |
- 1.5.32
- Das Konto 7429 wird wie folgt gefasst:
„7 | 74 | 7429 | Sonstige Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten | Statistik | 638/ 639 |
FR 13“. |
- 1.5.33
- Die Unterkonten 74292, 74293 und 74294 und die zugehörigen Inhalte und der Hinweis zu Unterkonto 74293 werden gestrichen.
- 1.5.34
- Das Konto 7450 wird wie folgt gefasst:
„7 | 74 | 7450 | Erstattungen für Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Bund | Statistik | 670 | FR 13“. |
- 1.5.35
- Das Konto 7491 wird wie folgt gefasst:
„7 | 74 | 7491 | Weitere sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | Statistik | 66 | FR 13 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 74 | 74912 | Verfügungsmittel | optional | 660 | FR 13 | ||||
7 | 74 | Inhalt | Nur für Auszahlungen, für die sonst keine Beträge im Haushaltsplan veranschlagt sind, z. B. Verfügungsmittel des Bürgermeisters, Landrats usw. | FR 13 | ||||||
7 | 74 | 74913 | Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine u. dgl. | optional | 661 | FR 13 | ||||
7 | 74 | Hinweis | Zuschüsse außerhalb einer Mitgliedschaft unter den Kontenarten 730, 731, 732 oder 781. Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen unter Konto 7251, Beiträge zu Berufsgenossenschaften unter Konto 7441. | FR 13 | ||||||
7 | 74 | 74914 | Vermischte Aufwendungen | optional | 662 | FR 13 | ||||
7 | 74 | Inhalt | Auszahlungen, die im Haushaltsplan ohne Angabe bestimmter Einzelzwecke veranschlagt werden, da sich mehrere Planansätze wegen Geringfügigkeit nicht lohnen. | FR 13“. |
- 1.5.36
- Die Kontenart 783 mit allen zugehörigen Konten, Unterkonten, Inhalten und Hinweisen wird wie folgt gefasst:
„7 | 78 | 783 | Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sowie Sachgesamtheiten | HHR | 935/ 991 |
FR 22 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 78 | Inhalt | Zur Abgrenzung beweglicher und immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten von geringwertigen Wirtschaftsgütern vgl. § 3a KommHV-Doppik i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG | FR 22 | ||||||
7 | 78 | Inhalt | Auch laufende (Tilgungs-) Leistungen aufgrund von Leasing-Verträgen, wenn das Objekt nach Vertragsablauf in das Eigentum der Kommune übergeht. Ist dies nicht der Fall, dann unter Konto 7232. | FR 22 | ||||||
7 | 78 | Inhalt | Restkaufgelder | FR 22 | ||||||
7 | 78 | Inhalt | Renten (Leibrenten für die Abtretung von beweglichen Sachen, z. B. Bücher, Sammlungen) | FR 22 | ||||||
7 | 78 | Hinweis | Sachgesamtheiten nach § 3a KommHV-Doppik | FR 22 | ||||||
7 | 78 | 7832 | Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik | 935 | FR 22 | ||||
7 | 78 | 7833 | Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Sachgesamtheiten | Statistik | 934 | FR 22“. |
- 2.
- 1Ein etwaiger Bestand an geringwertigen Wirtschaftsgütern auf dem bisherigen Konto 0827 ist letztmals im Jahresabschluss 2019 aufwandswirksam auszubuchen (Konto 5715). 2Dies gilt auch für die im Anlagevermögen aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgüter, die nach § 99 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 KommHV-Doppik in Abgang gestellt werden. 3Die im Interesse der Klarheit und des Gleichklangs von Kameralistik und Doppik vorgenommene Neuordnung der Bestimmungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern in § 3a KommHV-Doppik entbindet im Falle von innerhalb des Haushalts bestehenden Betrieben gewerblicher Art nicht von der Beachtung der steuerlichen Bestimmungen (§ 3a Satz 4 KommHV-Doppik), sondern schränkt die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ein.
- 3.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 22. August 2019 in Kraft. 2Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2020 verpflichtend anzuwenden. 3Abweichend hiervon treten die Nrn. 1.3.3, 1.3.10, 1.3.15, 1.5.3, 1.5.17 und 1.5.24 am 1. Januar 2023 in Kraft; sie sind erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2023 anzuwenden.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor