2010-F
Zertifizierung von mTAN
als Authentifizierungsverfahren
im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
(Zertifizierungsbekanntmachung-mTAN – ZertiBek-mTAN)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 7. August 2019, Az. 76-C 2000-19/10
- 1.
- Zertifizierung
1Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Folgendes bekannt:
2Die Webanwendung KM-eGovCenter der Datenzentrale Baden-Württemberg wird als Authentifizierungsverfahren zertifiziert.
3Die Anwendung erzeugt eine mobile Transaktionsnummer (mTAN), die per Short Message Service (SMS) an ein Mobiltelefon gesendet wird. 4Die technische und organisatorische Prüfung der Anwendung ergab, dass sie dem Stand der Technik entspricht.
5Nach Anhörung der obersten Dienstbehörden gemäß § 4 Abs. 3 BayBITV werden die Schriftformerfordernisse des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes von der Zertifizierung ausgenommen.
- 2.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor