Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 355 vom 11.09.2019

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.2-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht

2030.2-F

Änderung
der Bekanntmachung über das Konzept zur modularen Qualifizierung in der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen,
fachlicher Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 20. August 2019, Az. 22-P 3031.1-1/42/12

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer (VV-mQSteuer) vom 20. Juni 2011 (FMBl. S. 254), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (FMBl. S. 58) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst“ ersetzt.
2.
In Nr. 2 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nr. 1 nach den Wörtern „der Finanzen“ die Wörter „und für Heimat (Staatsministerium)“ eingefügt.
3.
In Nr. 3 Satz 1 werden die Wörter „ , die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf,“ gestrichen.
4.
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
a)
In der Übersicht 4 werden in der Überschrift die Wörter „der Finanzen“ gestrichen.
b)
In der Übersicht 5 wird die Überschrift wie folgt gefasst:

„Modulare Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 am Landesamt für Steuern und am Staatsministerium, Bereiche Haushalt, Organisation und Personal sowie bei der Staatlichen Lotterieverwaltung“.

c)
In der Übersicht 6 Spalte 1 Zeile 5 Nr. 2 werden die Wörter „der Finanzen“ gestrichen und in Spalte 2 Zeile 2 wird die Angabe „StMF“ durch die Angabe „StMFH“ ersetzt.
d)
Übersicht 9 wird aufgehoben.
e)
Die Übersicht 10 wird die Übersicht 9.
f)
Die Übersicht 11 wird die Übersicht 10 und in der Überschrift werden die Wörter „in den Bereichen Personal, Abteilung Spielbanken und Direktion der Spielbanken“ gestrichen.
g)
Die Übersicht 12 wird die Übersicht 11.
5.
In Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter „der Finanzen“ gestrichen und die Angabe „StMF“ durch die Angabe „StMFH“ ersetzt.
6.
Nr. 6 wird aufgehoben.
7.
Die Nrn. 7 und 8 werden die Nrn. 6 und 7.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor