Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 356 vom 11.09.2019

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.2-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht

2030.2-F

Änderung der Bekanntmachung über das Konzept zur
modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 20. August 2019, Az. 22-P 3031.1-1/42/13

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (VV-FachV-StF) vom 8. Dezember 2011 (FMBl. S. 365), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (FMBl. S. 60) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 2 Satz 1 werden die Wörter „ , die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf,“ gestrichen.
2.
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
a)
In der Übersicht 3 „Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 (mQ14)“ wird der Wortlaut
„A 11, A 12 oder A 13 Verfahren IuK, Organisation, Controlling 30 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 13

(A 14 bei Beamten und Beamtinnen, die im Staatsministerium der Finanzen eingesetzt sind)
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme“

durch den Wortlaut

„A 11, A 12 oder A 13 Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht 34 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 13

(A 14 bei Beamten und Beamtinnen, die im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eingesetzt sind)
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop 32 UE Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme“

ersetzt.

b)
In der Übersicht 6 werden in der Überschrift die Wörter „in den Bereichen der Innen- und Außenrevision, Vertrieb und Marketing“ gestrichen.
c)
In der Übersicht 8 werden in der Überschrift die Wörter „in den Bereichen Personal, Abteilung Spielbanken und Direktion der Spielbanken“ gestrichen.
3.
In Nr. 4 Abs. 3 wird Satz 3 wie folgt gefasst:

3Beamte und Beamtinnen am Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, die sich für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 modular qualifizieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen „Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht ”, „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht” und „Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an den Dienstposten des StMFH” eine Teilfeststellung über den erreichten Stand (Art. 20 Abs. 5 Satz 2 LlbG).“

4.
Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
„5.
Übergangsregelung für Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) begonnen haben

Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) nach Nr. 3 Übersicht 3 begonnen haben, absolvieren grundsätzlich anstelle der Maßnahme „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht“ die Maßnahme „Verfahren IuK, Organisation, Controlling“.“

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Harald Hübner

Ministerialdirektor