2030.2-F
Änderung der Bekanntmachung über das Konzept zur
modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 20. August 2019, Az. 22-P 3031.1-1/42/13
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über das Konzept zur modularen Qualifizierung im fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (VV-FachV-StF) vom 8. Dezember 2011 (FMBl. S. 365), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2013 (FMBl. S. 60) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 2 Satz 1 werden die Wörter „ , die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf,“ gestrichen.
- 2.
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Übersicht 3 „Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 (mQ14)“ wird der Wortlaut
„A 11, A 12 oder A 13 | Verfahren IuK, Organisation, Controlling | 30 UE | Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme |
A 13 (A 14 bei Beamten und Beamtinnen, die im Staatsministerium der Finanzen eingesetzt sind) |
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop | 32 UE | Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme“ |
durch den Wortlaut
„A 11, A 12 oder A 13 | Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht | 34 UE | Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme |
A 13 (A 14 bei Beamten und Beamtinnen, die im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eingesetzt sind) |
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop | 32 UE | Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme“ |
ersetzt.
- b)
- In der Übersicht 6 werden in der Überschrift die Wörter „in den Bereichen der Innen- und Außenrevision, Vertrieb und Marketing“ gestrichen.
- c)
- In der Übersicht 8 werden in der Überschrift die Wörter „in den Bereichen Personal, Abteilung Spielbanken und Direktion der Spielbanken“ gestrichen.
- 3.
- In Nr. 4 Abs. 3 wird Satz 3 wie folgt gefasst:
„3Beamte und Beamtinnen am Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, die sich für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 modular qualifizieren, erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen „Verwaltungsmanagement, Haushalts- und Dienstrecht ”, „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht” und „Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an den Dienstposten des StMFH” eine Teilfeststellung über den erreichten Stand (Art. 20 Abs. 5 Satz 2 LlbG).“
- 4.
- Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- Übergangsregelung für Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) begonnen haben
Beamte und Beamtinnen, die vor dem 1. Januar 2020 mit Maßnahmen zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 (mQ14) nach Nr. 3 Übersicht 3 begonnen haben, absolvieren grundsätzlich anstelle der Maßnahme „Staatsrecht, Europarecht, Verwaltungsrecht“ die Maßnahme „Verfahren IuK, Organisation, Controlling“.“
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Harald Hübner
Ministerialdirektor