Besetzung von Stellen der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d)
des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. August 2019, Az. V-BP5001.1-6.77 276
An folgenden Gymnasien ist zum 15. Februar 2020 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1100) zu besetzen:
1.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 620 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
2.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
3.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 840 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
4.
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 665 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
5.
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken.
6.
Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 475 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
7.
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 790 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
8.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
9.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sozialwissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
10.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 930 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
11.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 590 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
12.
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
Es können sich Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (m/w/d; Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehnTagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an die/den für die Zielschule zuständige/n Ministerialbeauftragte/n. Die/Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.
Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
- a)durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle der/des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,
- b)durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle der/des Ministerialbeauftragten.
Der/Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits/seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Herbert Püls
Ministerialdirektor