35-F
Einführungszeitpunkte der elektronischen Aktenführung in der
Finanzgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern
(Finanzgerichtliche eAkten-Bekanntmachung – eAktFGBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 28. August 2019, Az. 37-FG 2024-1/1
Auf Grund des § 1 Satz 2 der Finanzgerichtlichen eAkten-Verordnung (eAktFGV) vom 29. Juli 2019 (GVBl. S. 548, BayRS 35-2-F) macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt:
1.Einführungszeitpunkte
1.1Beim Finanzgericht Nürnberg wird die elektronische Aktenführung zu folgenden Zeitpunkten eingeführt:
1.1.1Beim 1. und 6. Senat des Finanzgerichts Nürnberg wird die elektronische Aktenführung für alle Verfahren, die ab dem 1. September 2019 anhängig sind oder ab diesem Zeitpunkt anhängig werden, eingeführt.
1.1.2Beim 2., 3., 4., 5. und 7. Senat des Finanzgerichts Nürnberg wird die elektronische Aktenführung für alle Verfahren, die ab dem 1. Januar 2020 anhängig sind oder ab diesem Zeitpunkt anhängig werden, eingeführt.
1.2Beim Finanzgericht München wird die elektronische Aktenführung zu folgenden Zeitpunkten eingeführt:
1.2.1Beim 5. und 13. Senat des Finanzgerichts München wird die elektronische Aktenführung für alle Verfahren, die ab dem 1. Januar 2020 anhängig werden, eingeführt.
1.2.2Beim 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10., 11., 12., 14. und 15. Senat des Finanzgerichts München wird die elektronische Aktenführung für alle Verfahren, die ab dem 1. Januar 2026 anhängig sind oder ab diesem Zeitpunkt anhängig werden, eingeführt.
2.Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2019 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor