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Änderung der Bekanntmachung zu Pflege- und Gesundheitsbonus,
Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der
Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. September 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/21
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis vom 12. Juni 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 238) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Nrn. 1.3.8 und 2.3.10 werden jeweils wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 werden die Wörter „65 v. H. des klassenbezogenen Zuschusses“ durch die Wörter „den Klassenzuschuss“ ersetzt.
- 1.1.2
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Art. 45 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BaySchFG gilt entsprechend.“
- 1.2
- Nr. 3.2 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Prüfungsergebnis“ wird jeweils durch das Wort „Abschlusszeugnis“ und das Wort „festgestellt“ jeweils durch das Wort „ausgestellt“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 1.1 dieser Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 16. Februar 2019 und Nr. 1.2 mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor