Ausschreibung von Stellen im Sachgebiet 41
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. September 2019, Az. III.6-BO8122.0/16/1
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebiets 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Leitende Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und der Schule für Kranke
- Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater Förderschulen
- Personalplanung, Personalzuweisung und Personaleinsatz
- Organisation und Beaufsichtigung der Lehrerausbildung, Lehramtsprüfungen und Sondermaßnahmen
- Schulentwicklung und Evaluation an Förderschulen
- Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens
- Kooperation mit anderen Schularten
- Dienstliche Beurteilung
- Datenverarbeitung in der Schulverwaltung
- Statistiken im Unterrichtsbereich
Es können sich staatliche bayerische Beamte/Beamtinnen (m/w/d) mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht an Förderschulen in Bayern verfügen.
Vorausgesetzt werden Kenntnisse und Erfahrungen in der professionellen Personalführung, besonderes Organisationsgeschick, sowie sehr gute EDV-Kenntnisse.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o.g. Stelle die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.
Es können sich staatliche bayerische Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben, die eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens vier Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher, aufweisen.
Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Herbert Püls
Ministerialdirektor