2232.3-K
Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. September 2019, Az. III.4-BS7422.0/17/3
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14. Juli 2017 (KWMBl. S. 282), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. November 2018 (KWMBl. S. 414) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 werden die Wörter „§ 2 der Verordnung vom 19. Juli 2018 (GVBl. S. 654, 717)“ durch die Wörter „§ 4 der Verordnung vom 9. Juli 2019 (GVBl. S. 420)“ und die Angabe „und 6“ durch die Angabe „bis 7“ ersetzt und folgender Satz angefügt:
„Für die Mittlere-Reife-Klassen der Jahrgangsstufe 7 sind die in den Anlagen 2a) und 2b) abgedruckten Muster entsprechend zu verwenden, mit der Maßgabe, dass die Formulare über den Bezeichnungen „Zwischenzeugnis“ bzw. „Jahreszeugnis“ die zusätzliche Überschrift Mittlere-Reife-Zug enthalten.“
- 1.2
- In Nr. 1.2 wird folgender Satz angefügt:
„In der Jahrgangsstufe 7 ist keine Aussage zur Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers in den Pflichtfächern der berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Kommunikation sowie Ernährung und Soziales zu treffen, da dies gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 MSO erst für das ab Jahrgangsstufe 8 zu belegende berufsorientierende Wahlpflichtfach vorgesehen ist.“
- 1.3
- In den Anlagen 1 und 2 wird jeweils unter der Zeile „Englisch --- “ folgende Zeile eingefügt:
„Informatik --- “.
- 1.4
- Nach Anlage 2 werden folgende Anlagen 2a) und 2b) eingefügt:
„Anlage 2a): Zwischenzeugnis für die Jahrgangsstufe 7
Anlage 2b): Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 7“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2019 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor