Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 429 vom 23.10.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen
zum Schuljahr 2020/2021;
Zulassung von Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen)
der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau und Bautechnik zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an beruflichen Schulen zum September 2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 4. Oktober 2019, Az. VI.2-BS9008-7a.93 520

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Metalltechnik sowie Bautechnik werden zu dem am 8. September 2020 beginnenden Vorbereitungsdienst auch besonders gut qualifizierte Masterabsolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, Bautechnik oder verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist mindestens die Abschlussnote gut im Masterzeugnis und eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden bei ansonsten vergleichbaren Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), welche die Masterprüfung nach 2014 abgelegt haben. Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Mittwoch, 15. Januar 2020 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen.

Informationsveranstaltungen über die Sondermaßnahme finden am Donnerstag, 12. Dezember 2019 um 18.00 Uhr an der Berufsschule 9 Nürnberg, Wieselerstraße 3, 90489 Nürnberg und am Mittwoch, 18. Dezember 2019 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Fachoberschule für Technik München, Orleansstraße 44, 81667 München statt. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter:

http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) erfolgt nach den in der Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Mitte Januar bis Mitte März 2020 durchgeführt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen.

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 43