Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 11. Januar 2019, Az. B4-1517-8-59
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Regierungsbezirk Oberpfalz) mit Wirkung vom 1. März 2019 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. sind noch bis einschließlich des Haushaltsjahres 2017 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Neumarkt i.d.OPf. zu prüfen.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor