Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach Umgebungslärmrichtlinie zur
zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 18. Oktober 2019, Az. 73c-U8724.3-2019/1-6
Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde ein Konzept eingeführt, um schädliche Auswirkungen von Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Das Konzept basiert auf der Anwendung standardisierter Methoden für die Kartierung von Lärm, der Übermittlung von Informationen über Umgebungslärm sowie der Erstellung von Aktionsplänen.
Zur Umsetzung der oben genannten Richtlinie erstellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen im Sinne des § 47b Nr. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern.
Gemäß Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie 2002/49/EG in Verbindung mit § 47d Abs. 3 Satz 2 BImSchG erhält die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Um dieser Vorgabe Rechnung zu tragen, erhalten Bürger und Gemeinden die Gelegenheit, in einem zweistufigen Prozess einen Beitrag zur Erstellung der Lärmaktionsplanung der 3. Runde zu leisten.
In der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger und Gemeinden auf der Internetseite www.umgebungslaerm.bayern.de vom 11. November bis 23. Dezember 2019 zielgerichtete Multiple-Choice Fragen zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Entwurf des Lärmaktionsplans beantworten. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird zeitgleich mit der Möglichkeit der Beteiligung von Bürger und Gemeinden auf der oben genannten Internetseite veröffentlicht.
Die Ergebnisse aus der zweiten Stufe werden ausgewertet und analysiert und im Hinblick auf den Inhalt des zentralen Lärmaktionsplans berücksichtigt. Eventuell notwendige Anpassungen des Lärmaktionsplans werden vor der endgültigen Veröffentlichung vorgenommen. Die endgültige Fassung des zentralen Lärmaktionsplans wird nach Fertigstellung auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor