Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 445 vom 30.10.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

912-B
  • Verkehrswesen
  • Straßen und Wege
  • Straßenplanung

912-B

Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen
(RAB-ING)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 27. September 2019, Az. 48-4342.12-3-2

Regierungen

Autobahndirektionen

Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben

nachrichtlich

Bayerischer Landtag

Bayerischer Städtetag

Bayerischer Gemeindetag

Bayerischer Oberster Rechnungshof

Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband

Anlage Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe Juni 2018)

1.Allgemeines

1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekanntgegeben und mit dem ARS Nr. 02/2017 vom 3. Januar 2017 und dem ARS Nr. 04/2018 vom 31. Januar 2018 fortgeschrieben. 2Die RAB‍-‍ING wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom 17. Februar 2017 (AllMBl. S. 121) und vom 28. März 2018 (AllMBl. S. 347) fortgeschrieben.
1.2
1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING weitere Musterbeispiele erarbeitet und mit ARS Nr. 16/2018 bekanntgegeben:

RAB-ING 6-2-2:   Überführungsbauwerk – Integrales Bauwerk in Massivbauweise

RAB-ING 6-2-3:   Überführungsbauwerk – Integrales Bauwerk in Stahl-Verbund-Bauweise

2Zudem ergaben sich aufgrund der Länderrückmeldungen Änderungen bzw. Ergänzungen in den Abschnitten 1-3 und 3-1 und damit auch in den Musterbeispielen 6-1-2, 6-3-1 und 6-3-2.

1.3
1Ferner sind durch die Fortschreibung der RE-ING mit ARS Nr. 09/2018 vom 8. Mai 2018, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 11 vom 15. Juni 2018 und Einführung in Bayern mit Bekanntmachung vom 13. Juni 2018 (AllMBl. S. 421), und der damit einhergehenden Änderung der Breiten bei Wirtschaftswegquerungen die Beispiele 6-1-1 und 6-2-1 angepasst worden. 2Aufgrund der RE-ING ergaben sich auch Ergänzungen in Bezug auf einen Materialverteilungsplan in den Abschnitten 4-1 und 4-3. 3In Musterbeispiel 6-2-2 sind im Bauwerksplan am südöstlichen Flügel analog RIZ Was 8 Blatt 1, Bild 2a zusätzliche Abläufe zu ergänzen.

2.Anwendung

2.1
1Hiermit wird die neue „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe Juni 2018)“ (Anlage) bekanntgegeben. 2Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.
2.3
Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit dem Ministerialschreiben vom 26. Oktober 2016 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Az. IID8-4342-001/16) bekanntgegeben.

3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 30. Oktober 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 29. Oktober 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 28. März 2018 (AllMBl. S. 347) außer Kraft.

4.Bezugsmöglichkeit

1Die RAB-ING sind als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie ist nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 16/2018 wurde im Verkehrsblatt Nr. 20 vom 31. Oktober 2018 veröffentlicht.

Helmut Schütz

Ministerialdirektor

Anlage