Stellenausschreibung
Es ist demnächst die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (BesGr R 3 + AZ) (m/w/d) neu zu besetzen.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden eine ausgeprägte Führungs- und Verwaltungserfahrung sowie eine hinreichende arbeitsrichterliche Erfahrung über einen Zeitraum von in der Regel vier Jahren vorausgesetzt. Vorausgesetzt wird außerdem eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung in leitender Funktion, beispielsweise als Referatsleitung oder stellvertretende Referatsleitung oder in einer vergleichbaren Funktion im nachgeordneten Geschäftsbereich.
Bis spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit der Gewährung von Teilzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiStAG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter
https://www.stmas.bayern.de/karriere-ausbildung/index.php#info_datenschutz