Haushaltssatzung 2019 des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts, München
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime
vom 24. Juni 2019
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und der §§ 10, 18, 19, 20 und 22 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts, München in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 3. Mai 2018 (AllMBl. S. 406) beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird | |
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 45 366 152 Euro |
und | |
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 5 707 602 Euro |
festgesetzt. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
(1) | Der Gesamtbedarf gemäß § 19 der Satzung des Zweckverbandes beträgt | 30 681 412 Euro. |
(2) | Die Leistungen des Freistaats Bayern betragen gemäß § 19 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung | 26 079 200 Euro. |
(3) | Die Leistungen der übrigen Mitglieder gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Zweckverbandssatzung betragen | 4 602 212 Euro. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5 000 000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Zweckverband Bayerische Landschulheime
– Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern –
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Für die Verbandsversammlung
Der Verbandsvorsitzende
Florian Töpper
Landrat des Landkreises Schweinfurt