Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 455 vom 06.11.2019

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

360-J
  • Rechtspflege
  • Justizkostenrecht
  • Gerichtliches Kostenwesen

360-J

Änderung der Bekanntmachung über die Beschleunigung der
Festsetzung und Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von
Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in Rechtssachen
sowie des Kostenansatzes

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 21. Oktober 2019, Az. B2 - 5600 - VI - 3377/2019

1.
Die Bekanntmachung über die Beschleunigung der Festsetzung und Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in Rechtssachen sowie des Kostenansatzes (BeschlFAKoBek) vom 25. Februar 2005 (JMBl. S. 26), die durch Bekanntmachung vom 23. August 2017 (JMBl. S. 197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 1 wird nach Nr. 1.7 folgender Absatz angefügt:

„In Fällen, in denen auf eine vollstreckbare Freiheitsstrafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt ist, darf die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft oder den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter zum Zwecke der Einleitung der Strafvollstreckung nicht verzögert werden.“

1.2
Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

„Insbesondere bei Eingang von Festsetzungsanträgen nach der Aktenversendung sind die Akten kurzfristig zurückzufordern.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2019 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor