360-J
Änderung der Bekanntmachung über die Beschleunigung der
Festsetzung und Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von
Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in Rechtssachen
sowie des Kostenansatzes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 21. Oktober 2019, Az. B2 - 5600 - VI - 3377/2019
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Beschleunigung der Festsetzung und Anordnung der Auszahlung (Anweisung) von Vergütungen, Entschädigungen und Auslagen in Rechtssachen sowie des Kostenansatzes (BeschlFAKoBek) vom 25. Februar 2005 (JMBl. S. 26), die durch Bekanntmachung vom 23. August 2017 (JMBl. S. 197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 1 wird nach Nr. 1.7 folgender Absatz angefügt:
„In Fällen, in denen auf eine vollstreckbare Freiheitsstrafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt ist, darf die Weitergabe der Akten an die Staatsanwaltschaft oder den Jugendrichter als Vollstreckungsleiter zum Zwecke der Einleitung der Strafvollstreckung nicht verzögert werden.“
- 1.2
- Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„Insbesondere bei Eingang von Festsetzungsanträgen nach der Aktenversendung sind die Akten kurzfristig zurückzufordern.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2019 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor