Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 464 vom 13.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): D534283E4E54B2C5DF804AAC6EACBBA3A3BE2F8BD0FA1F3698F05B6C8DE891A7

Verwaltungsvorschrift

2032-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
Dieses Dokument wird berichtigt von:

2032-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zuordnung von
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Oktober 2019, Az. II.5-BP4012.0/13

1.
Die Bekanntmachung über die Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen vom 10. Mai 2011 (KWMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Februar 2018 (KWMBl. S. 111) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift der Bekanntmachung werden die Wörter „Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ ersetzt.
1.2
Die Anlage „Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen“ wird wie folgt geändert:
1.2.1
In der Überschrift werden die Wörter „Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ ersetzt.
1.2.2
In Nr. 4 Buchst. g) werden in der linken Spalte nach den Wörtern „einer beruflichen Fachrichtung,“ die Wörter „als ständige Vertreterin oder als ständiger Vertreter des künstlerischen oder technischen Leiters oder der künstlerischen oder technischen Leiterin einer beruflichen Schule oder eines Beruflichen Schulzentrums,“ eingefügt.
1.2.3
Nr. 6 wird wie folgt geändert:
1.2.3.1
In Buchst. c) werden in der linken Spalte die Wörter „medienpädagogisch-informationstechnischer Berater oder als medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin an“ durch die Wörter „Berater digitale Bildung oder Beraterin digitale Bildung im Bereich der“ ersetzt und nach dem Wort „Mittelschulen“ werden die Wörter „bei den Schulämtern“ eingefügt.
1.2.3.2
In der linken Spalte wird nach Buchst. c) folgender neuer Buchst. d) eingefügt:

d) als Berater digitale Bildung oder als Beraterin digitale Bildung im Bereich der Grund- und Mittelschulen bei den Regierungen, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14“

1.2.3.3
Die Buchst. d) und e) werden die Buchst. e) und f).
1.2.3.4
Im neuen Buchst. f) werden in der linken Spalte vor den Wörtern „an einer staatlichen“ die Wörter „als Schulpsychologe oder Schulpsychologin oder als Beratungslehrkraft“ eingefügt.
1.2.4
In Nr. 7 werden in der linken Spalte nach dem Wort „ist“ die Wörter „, oder als künstlerischer oder technischer Leiter oder künstlerische oder technische Leiterin einer beruflichen Schule oder eines Beruflichen Schulzentrums“ eingefügt.
1.2.5
In Nr. 8 wird in der rechten Spalte die Angabe „a) bis c)“ gestrichen.
1.2.6
Nr. 9 wird wie folgt geändert:
1.2.6.1
In der linken Spalte werden in Buchst. d) die Wörter „bei der Landesstelle für den Schulsport“ durch die Wörter „am Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.2.6.2
Die rechte Spalte wird wie folgt geändert:
1.2.6.2.1
Die Angabe „a) bis d)“ wird durch die Angabe „a) bis c)“ ersetzt.
1.2.6.2.2
Die Angabe „e) bis f) A 13, A 13 + AZ“ wird auf Höhe des Buchst. d) eingefügt und durch die Angabe „d) bis f) A 13, A 13 + AZ“ ersetzt.
1.2.7
Nr. 13 wird wie folgt geändert:
1.2.7.1
In der linken Spalte wird in Buchst. g) das Wort „Beratungsfachkraft“ durch die Wörter „Schulpsychologe oder Schulpsychologin oder als Beratungslehrkraft“ ersetzt.
1.2.7.2
In der linken Spalte wird nach Buchst. g) folgender Buchst. h) angefügt:

h) am Landesamt für Schule“

1.2.8
Nr. 15 wird wie folgt geändert:
1.2.8.1
Buchst. e) wird gelöscht.
1.2.8.2
Die Buchst. f) bis k) werden die Buchst. e) bis j).
1.2.8.3
Im neuen Buchst. h) werden in der linken Spalte die Wörter „medienpädagogisch-informationstechnischer Berater oder als medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin“ durch die Wörter „Berater digitale Bildung oder Beraterin digitale Bildung“ ersetzt.
1.2.8.4
Im neuen Buchst. j) werden in der linken Spalte die Wörter „medienpädagogisch-informationstechnischer Berater oder als medienpädagogisch-informationstechnische Beraterin“ durch die Wörter „Berater digitale Bildung oder Beraterin digitale Bildung für“ ersetzt und nach dem Wort „Kranke“ werden die Wörter „bei den Regierungen“ angefügt.
1.2.8.5
In der linken Spalte werden nach Buchst. j) folgende neue Buchst. k) und l) eingefügt:

k) als Berater digitale Bildung oder als Beraterin digitale Bildung im Bereich der Grund- und Mittelschulen bei den Regierungen, soweit nicht in BesGr. A 13 + AZ

l) als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an einer staatlichen oder kommunalen Schulberatungsstelle, soweit nicht in BesGr. A 13 + AZ“

1.2.8.6
Die bisherigen Buchst. l) und m) werden die Buchst. m) und n).
1.2.8.7
Auf Höhe des neuen Buchst. l) wird in der rechten Spalte die Angabe „l) A 14, A 14 + AZ“ eingefügt.
1.2.8.8
Die Angabe „l) und m) A 14 + AZ“ in der rechten Spalte wird auf Höhe des neuen Buchst. m) eingefügt und durch die Angabe „m) und n) A 14 + AZ“ ersetzt.
1.2.9
Nr. 17 wird wie folgt geändert:
1.2.9.1
In der linken Spalte werden in Buchst. b) die Wörter „bei der Landesstelle für den Schulsport“ durch die Wörter „am Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.2.9.2
In der rechten Spalte wird die Angabe „a) bis b)" durch die Angabe „a)“ ersetzt und die Angabe „c)" bis f) A 14, A 14 + AZ“ wird auf Höhe des Buchst. b) eingefügt und durch die Angabe „b) bis f) A 14 + AZ“ ersetzt.
1.2.10
Nr. 19 wird wie folgt geändert:
1.2.10.1
In Buchst. f) wird in der linken Spalte das Wort „Beratungsfachkraft“ durch die Wörter „als Schulpsychologe oder Schulpsychologin oder als Beratungslehrkraft“ ersetzt.
1.2.10.2
In der linken Spalte wird nach Buchst. f) folgender Buchst. g) angefügt:

g) am Landesamt für Schule“

1.2.11
Nr. 24 wird wie folgt geändert:
1.2.11.1
In Buchst. c) werden in der linken Spalte nach dem Wort „Ausbildung“ die Wörter „oder mit der zusätzlichen Aufgabe Koordinierung der Digitalen Bildung in der Ausbildung“ eingefügt.
1.2.11.2
Die Wörter „mit der zusätzlichen Aufgabe des Beauftragten oder der Beauftragten für das Thema Inklusion in der Ausbildung oder“ werden zum ersten Spiegelstrich, die Wörter „mit der zusätzlichen Aufgabe Koordinierung der Digitalen Bildung in der Ausbildung“ werden zum zweiten Spiegelstrich.
1.2.12
In Nr. 32 werden in der linken Spalte nach dem Wort „Berufsfachschule“ die Wörter „oder künstlerischer oder technischer Leiter oder künstlerische oder technische Leiterin einer beruflichen Schule oder eines beruflichen Schulzentrums“ eingefügt.
1.2.13
Nr. 33 wird wie folgt geändert:
1.2.13.1
In der linken Spalte werden in Buchst. g) die Wörter „an der Landesstelle für den Schulsport“ durch die Wörter „am Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.2.13.2
In der rechten Spalte wird auf Höhe der Überschrift die Angabe „A 15“ gelöscht.
1.2.14
Nr. 43 wird wie folgt geändert:
1.2.14.1
In der linken Spalte wird bei Buchst. b) als letzter folgender neuer Spiegelstrich angefügt:

„- des Leiters oder der Leiterin von mehreren beruflichen Schulen bzw. eines beruflichen Schulzentrums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen an der mitgeführten Schule bzw. an der beruflichen Schule in einer weiteren Schulsitzgemeinde“

1.2.14.2
In der rechten Spalte wird auf Höhe des neuen Spiegelstrichs bei Buchst. b) die Angabe „A 15 + AZ“ eingefügt.
1.2.14.3
In der linken Spalte wird Buchst. c) wie folgt gefasst:

c) - als künstlerischer oder technischer Leiter oder künstlerische oder technische Leiterin einer beruflichen Schule oder eines Beruflichen Schulzentrums mit bis zu 360 Schülern und Schülerinnen oder

- als künstlerischer oder technischer Leiter oder künstlerische oder technische Leiterin einer beruflichen Schule oder eines Beruflichen Schulzentrums mit mehr als 360 Schülern und Schülerinnen“

1.2.14.4
In der rechten Spalte wird auf Höhe des Buchst. c) erster Spiegelstrich die Angabe „c) A 15 + AZ“ durch die Angabe „A 15“ ersetzt und auf Höhe des zweiten Spiegelstrichs wird die Angabe „A 15 + AZ“ eingefügt.
1.2.14.5
In Buchst. f) wird in der linken Spalte der Spiegelstrich „- der Zeugnisanerkennungsstelle oder“ und in der rechten Spalte auf Höhe des bisherigen Spiegelstrichs die Angabe „A 15 + AZ“ gestrichen.
1.2.14.6
In der linken Spalte wird nach Buchst. f) ein neuer Buchst. g) eingefügt:
1.2.14.6.1
Buchst. g) wird wie folgt gefasst:

g) als Berater digitale Bildung oder als Beraterin digitale Bildung

- bei dem oder der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

- für berufliche Schulen bei der Regierung

- bei dem oder der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule“

1.2.14.6.2
Auf Höhe des neuen Buchst. g) wird in der rechten Spalte die Angabe „g) A 15“ eingefügt.
1.2.14.7
In der rechten und in der linken Spalte werden die bisherigen Buchst. g) bis n) jeweils die Buchst. h) bis o).
1.2.14.8
Im neuen Buchst. l) werden in der linken Spalte die Wörter „an der Landesstelle für den Schulsport“ durch die Wörter „am Landesamt für Schule“ ersetzt.
1.2.14.9
Im neuen Buchst. m) wird in der linken Spalte das Wort „Beratungsfachkraft“ durch die Wörter „Schulpsychologe oder Schulpsychologin oder als Beratungslehrkraft“ ersetzt.
1.2.15
Nr. 45 wird wie folgt geändert:
1.2.15.1
In Buchst. b) werden in der linken Spalte die Wörter „der Landesstelle für den Schulsport oder“ gestrichen.
1.2.15.2
In der linken Spalte wird nach Buchst. e) folgender Buchst. f) angefügt:

f) als Leiter oder Leiterin einer Abteilung am Landesamt für Schule“

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2019 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor