Durchführung der Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg
in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 28. Oktober 2019, Az. 26-P 3533-3/9
1In der Zeit vom 8. bis 20. April 2020 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2020 für die Steuersekretäranwärter und Steuersekretäranwärterinnen 2018 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2018 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 9. bis 19. Oktober 2020 abgehalten.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581) in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung.
4Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer Folgendes bestimmt:
5Als fünftes Prüfungsgebiet (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e StBAPO) ist eine Aufgabe aus dem Bereich Staats- und Verwaltungskunde in Verbindung mit Fragen der Datenverarbeitung zu bearbeiten.
6Das Fach Körperschaftsteuer wird im Rahmen der Aufgabe „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StBAPO mitgeprüft.
7Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 15. Januar 2020 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 8Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Harald Hübner
Ministerialdirektor