Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Januar 2019, Az. V.10-BP4042.0/70/2
Drei Stellen als Fachberaterin oder Fachberater (m/w/d) für Deutsch sind in Asunción, Paraguay, in Chengdu, China und in Sao Paulo, Brasilien ab dem 1. September 2019 zu besetzen:
Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 22. Februar 2019.
Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben einer Fachberaterin oder eines Fachberaters gehören:
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Übernahme administrativer Aufgaben (Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Berichtswesen)
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Qualifikation:
1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache
Anforderungsprofil:
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Die Stellen können nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Arbeitgeberleistungen: Finanzielle Regelungen ADLK
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Voraussetzung für eine Bewerbung ist das abgeschlossene Verfahren zur Aufnahme in die Bewerberdatei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Nähere Informationen finden Sie bei den Bewerberinformationen unter
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_ZfA/Bewerbung/bewerbung-node.html
Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle Aufgenommen sind, teile Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin bzw. als Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, über Ihre Bewerbung. Sollten Sie sich neu auf die Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg, gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung und über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an das
Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
ZfA 5
50728 Köln.
Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. V.10, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen. Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).
Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor