Durchführung der Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg
in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 28. Oktober 2019, Az. 26-P 3534-3/10
1In der Zeit vom 29. Juni bis 7. Juli 2020 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2017 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2017 mit der Ausbildung begonnen haben.
2Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 28. September bis 6. Oktober 2020 statt.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581) in der am 30. Dezember 2014 geltenden Fassung.
4Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 5. März 2020 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 5Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Harald Hübner
Ministerialdirektor