Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 473 vom 13.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 94F915EBD6D7DB137F5CAE6B66A9E60DDFE625BA931E3F5BB31F6E1F412EFE41

Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 28. Oktober 2019, Az. 26-P 3534-2/8

1In der Zeit vom 29. Juni bis 6. Juli 2020 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2020 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter 2017 und für Beamtinnen und Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2017 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F) in der am 1. September 2017 geltenden Fassung und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl. S. 222) geändert worden ist.

3Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird Folgendes bestimmt:

4Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 FachV-StF):

1.
Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
2.
Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
3.
Zivilrecht,
4.
Arbeitsrecht und
5.
Wirtschaftswissenschaften und Beihilferecht.

5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 20. April 2020 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Harald Hübner

Ministerialdirektor