2330-B
Änderung der Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 30. Oktober 2019, Az. 31-4753-2-2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) vom 30. März 2009 (AllMBl. S. 136), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2018 (AllMBl. S. 420) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nr. 19 Halbsatz 2 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2019 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor