Besetzung der Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters (m/w/d)
für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Nordbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. Oktober 2019, Az. V.2-BO5125-6b.77 282
Zum 15. Februar 2020 ist die Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters (m/w/d) für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Nordbayern zu besetzen.
Ihre Aufgaben als Fachberaterin/Fachberater (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Aufgaben der Fachberater/innen in Evangelischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern vom 12. Februar 2007 (KWMBl. I S. 129)):
- Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater besuchen im Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Evangelischer Religionslehre. Sie haben dabei insbesondere Didaktik, Methodik und Lehrplanbezug des Unterrichts sowie die Rahmenbedingungen des Faches in den Schulen zu prüfen. Ferner beraten sie die Lehrkräfte und auf Wunsch auch die Schulleitung der besuchten Schulen.
- Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater veranstalten im Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus regionale und überregionale Fortbildungen. Sie führen die Seminartage und die sog. „Vierwochenkurse“ durch. Sie machen Angebote für die Nachqualifikation von Lehrkräften und wirken an der Qualitätssicherung des Religionsunterrichts an bayerischen Gymnasien mit.
- Als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner stehen sie allen Lehrkräften zur Verfügung, die Evangelische Religionslehre am Gymnasium unterrichten.
- Sie arbeiten eng mit dem Institut für Lehrerfortbildung am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn und der Gymnasialpädagogischen Materialstelle der Evang.-Luth. Kirche in Bayern zusammen. Sie halten Kontakt zu den Seminarlehrkräften, der ISB-Referentin bzw. dem ISB-Referenten, der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern (AERGB), den Fachreferentinnen und -referenten der Ministerialbeauftragten und den Schulbeauftragten; sie sind Mitglieder im Religionspädagogischen Koordinierungsausschuss (RPK).
- Dem Staatsministerium und der Evang.-Luth. Kirche in Bayern stehen sie für besondere Aufgaben im Bereich des evangelischen Religionsunterrichts zur Verfügung.
Ihr Profil als Fachberaterin/Fachberater:
- erfolgreiche Unterrichtstätigkeit am Gymnasium mit breitem Unterrichtseinsatz (Erfahrungen in allen Altersstufen einschließlich Oberstufe); Erfahrungen als Fachbetreuerin bzw. Fachbetreuer sind wünschenswert;
- nachgewiesene gute oder sehr gute fachwissenschaftliche und fach-didaktische Kenntnisse und Kompetenzen im Fach Evangelische Religionslehre;
- ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie kommunikative und soziale Kompetenzen (insbesondere Konflikt- und Integrationsfähigkeit, Bereitschaft zur fachlichen Vernetzung und zur Zusammenarbeit mit der Fachberaterin/dem Fachberater für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Südbayern);
- überzeugende Lehrerpersönlichkeit, die den gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrag vertritt und damit nicht nur in fachlicher Hinsicht Vorbild für Lehrkräfte ist;
- Bereitschaft zur Fortbildung in allen für die Tätigkeit relevanten Aufgabenfeldern, auch hinsichtlich fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele;
- Innovationsbereitschaft;
- hohe Einsatzbereitschaft;
- Kenntnis wesentlicher Regelungen des Schul- und Dienstrechts;
- Bereitschaft, sich als fachliche Führungskraft auch in die Schulentwicklung und in die Fortbildung von Lehrkräften einzubringen.
Es können sich Beamtinnen bzw. Beamte (m/w/d) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Besoldungsgruppe A 14 und höher,
- Nachweis über eine gute oder sehr gute wissenschaftliche Qualifikation im Fach Evangelische Religionslehre,
- mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit am Gymnasium nach der Verbeamtung auf Lebenszeit,
- kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts an Gymnasien gem. Art. 136 Abs. 4 BV (Vocatio).
Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Berücksichtigt wird bei der Funktion der Fachberaterin/des Fachberaters darüber hinaus auch die wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach. Hierfür bildet die entsprechende Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung ein erstes Indiz, das durch eine ggf. vorhandene wissenschaftliche Qualifikation im relevanten Fachbereich (in der Regel Promotion, Habilitation, einschlägige fachwissenschaftliche Publikationen) ergänzt werden kann. Entscheidend ist das Vorliegen der Verwendungseignung als Fachberater, als Fachreferent an der MB-Dienststelle oder als Seminarlehrkraft im Fach Evangelische Religionslehre in der aktuellen dienstlichen Beurteilung.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten (m/w/d) geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll an einer Schule in den Regierungsbezirken Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken oder Oberpfalz beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule in den betreffenden Regierungsbezirken versetzen zu lassen.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht.
Zu den Bewerbungen ist durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Ministerialblatts Stellung zu nehmen. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2018) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. I S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) ist beizufügen.
Um einen einheitlichen Vollzug der Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen Dienststelle der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten zu setzen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.
Stefan Graf
Ministerialdirigent