Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2019
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 8. November 2019
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 43 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2019 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2 381 570 € |
und | |
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 113 710 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 393 800,00 € festgesetzt. | ||
(2) |
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind |
696 900,00 € |
|
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: | |||
Bezirk Niederbayern | 278 760,00 € | ||
Bezirk Oberpfalz | 278 760,00 € | ||
Landkreis Regensburg | 83 628,00 € | ||
Stadt Regensburg | 27 876,00 € | ||
Gemeinde Alteglofsheim | 27 876,00 € | 696 900,00 € | |
1 393 800,00 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende