2030.8-K
Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX für die staatlichen Gymnasien,
Realschulen und Beruflichen Oberschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. November 2019, Az. II.5-BP4001.2/19
1Eine Inklusionsvereinbarung enthält gemäß § 166 SGB IX Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Betriebe und Dienststellen.
2In der Anlage wird die am 25. Oktober 2019 unterzeichnete „Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen“ gemäß Ziffer IV Abs. 1 Satz 2 dieser Vereinbarung in aktualisierter Fassung bekannt gemacht.
3Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 4Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen vom 10. November 2017 (KWMBl. S. 446) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor