Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 497 vom 27.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030.8-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten

2030.8-K

Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX für die staatlichen Gymnasien,
Realschulen und Beruflichen Oberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 8. November 2019, Az. II.5-BP4001.2/19

1Eine Inklusionsvereinbarung enthält gemäß § 166 SGB IX Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Betriebe und Dienststellen.

2In der Anlage wird die am 25. Oktober 2019 unterzeichnete „Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen“ gemäß Ziffer IV Abs. 1 Satz 2 dieser Vereinbarung in aktualisierter Fassung bekannt gemacht.

3Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 4Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen vom 10. November 2017 (KWMBl. S. 446) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

Anlage