Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 498 vom 27.11.2019

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2032.3-I
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-I

Änderung der Bekanntmachung über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen
für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und
Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr befassten Bediensteten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 11. November 2019, Az. Z2-0353-1-1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr befassten Bediensteten vom 26. August 2014 (AllMBl. S. 431) wird aufgrund des § 20 Satz 2 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift und in Nr. 1.1 Satz 1 werden die Wörter „Bau und Verkehr“ durch die Wörter „Sport und Integration“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2.1 wird die Angabe „25,58“ durch die Angabe „28,14“ ersetzt.
1.3
In Nr. 3.1 wird die Angabe „9,24“ durch die Angabe „10,16“ ersetzt.
1.4
In Nr. 3.2 wird die Angabe „0,83“ durch die Angabe „0,91“ ersetzt.
1.5
In Nr. 4 Satz 5 wird im Klammerzusatz die Angabe „vgl.“ durch die Wörter „siehe hierzu auch“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor