7074-W
Änderung der Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe
„Unwetter mit Hochwasser am 23./24. Juli 2016 in der Stadt Passau“
geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe
sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 12. November 2019, Az. 55-3562/144/4
- 1.
- Die Richtlinien für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Unwetter mit Hochwasser am 23./24. Juli 2016 in der Stadt Passau“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 30. September 2016 (AllMBl. 2017 S. 48), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Dezember 2016 (AllMBl. 2017 S. 50) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 11 Spiegelstrich 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Soforthilfe muss spätestens zum 30. April 2020 bewilligt sein.“
- 1.2
- Nr. 14 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „31. Dezember 2019“ werden ersetzt durch die Wörter „30. April 2020“.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2019 in Kraft.
Dr. Ulrike Wolf
Ministerialdirektorin