2030-K
Änderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeitsregelungen
für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 8. November 2019, Az. II.5-M1413/1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM) vom 5. Februar 2019, BayMBl. Nr. 70, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1 werden nach den Wörtern „der heilpädagogischen Förderlehrer,“ die Wörter „der Schulsozialpädagogen,“ eingefügt.
- 1.2
- Nr. 1.1.1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach Nr. 1.1.1.2 werden folgende neue Nrn. eingefügt:
- „1.1.1.3
- die Beschäftigten an den Realschulen,
- 1.1.1.4
- die Beschäftigten an den Beruflichen Oberschulen,“
- 1.2.2
- Die bisherigen Nrn. 1.1.1.3 und 1.1.1.4 werden Nrn. 1.1.1.5 und 1.1.1.6.
- 1.3
- Nr. 1.1.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 1.1.2.3 werden nach dem Wort „ohne“ die Wörter „Berufliche Oberschulen und ohne“ eingefügt und das Komma am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
- 1.3.2
- Nr. 1.1.2.4 wird gestrichen.
- 1.3.3
- Die bisherigen Nrn. 1.1.2.5 bis 1.1.2.8 werden Nrn. 1.1.2.4 bis 1.1.2.7.
- 1.4
- Nr. 1.1.3 erhält folgende Fassung:
„die Regierung von Oberbayern für die Lehrkräfte, Förderlehrer und Psychologen an der Landesschule für Körperbehinderte.“
- 1.4.1
- Die Nrn. 1.1.3.1 und 1.1.3.2 werden gestrichen.
- 1.5
- In Nr. 1.5.3 wird die Angabe „1.1.3.1“ durch die Angabe „1.1.3“ ersetzt.
- 1.6
- In Nr. 1.6 wird die Angabe „1.1.3.1“ durch die Angabe „1.1.3“ ersetzt.
- 1.7
- In Nr. 1.12 wird die Angabe „(…)“ gestrichen.
- 1.8
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- Die Nummerierung zu Nr. „3.1“ entfällt.
- 1.8.2
- Nr. 3.2 wird gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor