Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 516 vom 11.12.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)

2030-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeitsregelungen
für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 8. November 2019, Az. II.5-M1413/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM) vom 5. Februar 2019, BayMBl. Nr. 70, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1 werden nach den Wörtern „der heilpädagogischen Förderlehrer,“ die Wörter „der Schulsozialpädagogen,“ eingefügt.
1.2
Nr. 1.1.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nach Nr. 1.1.1.2 werden folgende neue Nrn. eingefügt:
„1.1.1.3
die Beschäftigten an den Realschulen,
1.1.1.4
die Beschäftigten an den Beruflichen Oberschulen,“
1.2.2
Die bisherigen Nrn. 1.1.1.3 und 1.1.1.4 werden Nrn. 1.1.1.5 und 1.1.1.6.
1.3
Nr. 1.1.2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Nr. 1.1.2.3 werden nach dem Wort „ohne“ die Wörter „Berufliche Oberschulen und ohne“ eingefügt und das Komma am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.
1.3.2
Nr. 1.1.2.4 wird gestrichen.
1.3.3
Die bisherigen Nrn. 1.1.2.5 bis 1.1.2.8 werden Nrn. 1.1.2.4 bis 1.1.2.7.
1.4
Nr. 1.1.3 erhält folgende Fassung:

„die Regierung von Oberbayern für die Lehrkräfte, Förderlehrer und Psychologen an der Landesschule für Körperbehinderte.“

1.4.1
Die Nrn. 1.1.3.1 und 1.1.3.2 werden gestrichen.
1.5
In Nr. 1.5.3 wird die Angabe „1.1.3.1“ durch die Angabe „1.1.3“ ersetzt.
1.6
In Nr. 1.6 wird die Angabe „1.1.3.1“ durch die Angabe „1.1.3“ ersetzt.
1.7
In Nr. 1.12 wird die Angabe „(…)“ gestrichen.
1.8
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
1.8.1
Die Nummerierung zu Nr. „3.1“ entfällt.
1.8.2
Nr. 3.2 wird gestrichen.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Herbert Püls

Ministerialdirektor