7846-L
Änderung der EMFF-Richtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 22. November 2019, Az. L4-7997.1-1/116
- 1.
- Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF (EMFF-Richtlinie) vom 27. Januar 2016 (AllMBl. S. 133), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. September 2016 (AllMBl. S. 2129) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 2.1.1 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„5Nicht antragsberechtigt für Vorhaben nach 2.1.1 sind Gebietskörperschaften.“
- 1.2
- Nr. 3.9 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Die Worte „nachweislich nur“ werden gestrichen.
- 1.2.2
- Nach dem Wort „dienen“ wird folgender Klammerzusatz eingefügt:
„(die Anschaffungskosten für diese Fahrzeuge sind nur zu 50 % zuwendungsfähig)“.
- 1.3
- In Nr. 3.12 wird nach dem Wort „Ausstattung,“ das Wort „Abbruchkosten,“ eingefügt.
- 1.4
- Nr. 6.4.1 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In die Tabelle wird folgende neue Zeile als Buchstabe b) eingefügt:
„b) | Bei Vorhaben nach Nr. 2.2 Buchst. g (direkte Besatzmaßnahmen gem. den Art. 7, 8, 11 und 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) |
bis zu 25 %“ |
- 1.4.2
- Die bisherigen Buchstaben b) bis g) werden die Buchstaben c) bis h).
- 1.5
- Nr. 6.4.2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Nach „Nrn.“ werden die Zahlen „2.1.2,“ eingefügt.
- 1.5.2
- Nach „Buchst. g“ werden die Worte „und h“ eingefügt.
- 1.6
- In Nr. 7.4 wird der Betrag „20 000 Euro“ ersetzt durch den Betrag „100 000“ Euro.
- 1.7
- In Nr. 8.7 werden die Worte „LfL, Abteilung Förderwesen und Fachrecht“ ersetzt durch die Worte „FüAk, Kompetenzzentrum Förderprogramme (KomZF),“.
- 1.8
- In Nr. 8.8 werden die Worte „die LfL“ ersetzt durch die Worte „das KomZF“.
- 1.9
- In Nr. 9.1 Satz 1 wird die Abkürzung „LfL“ ersetzt durch die Abkürzung „KomZF“.
- 1.10
- Nr. 9.3 wird wie folgt geändert:
- 1.10.1
- In Satz 2 werden die Worte „die LfL“ ersetzt durch die Worte „das KomZF“.
- 1.10.2
- In Satz 4 werden die Worte „von der LfL“ ersetzt durch die Worte „vom KomZF“.
- 1.11
- In Nr. 9.6 Satz 1 werden die Worte „Die LfL“ ersetzt durch die Worte „Das KomZF“.
- 1.12
- In Nr. 9.9 wird die Zahl „2019“ ersetzt durch die Zahl „2021“.
- 1.13
- In Nr. 10 Satz 2 wird die Zahl „2019“ ersetzt durch die Zahl „2023“.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor