2126.0-G
Änderung der Hebammenbonusrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 27. November 2019, Az. 32a-G8571.88-2017/10-206
- 1.
- Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Gewährung eines Bonus zur Sicherstellung der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenbonusrichtlinie – HebBonR) vom 30. Juli 2018 (AllMBl. S. 564) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Buchst. a wird gestrichen.
- 1.1.2
- Die Buchst. b bis d werden zu den Buchstaben a bis c.
- 1.2
- In Nr. 4 Satz 2 Buchst. a werden die Wörter „mit Angabe des aktuellen Hauptwohnsitzes“ gestrichen.
- 1.3
- Nr. 6 wird wie folgt gefasst:
- „6.
- Ausschluss der Bonuszahlung
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Eine Bonuszahlung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn die Hebamme oder der Entbindungspfleger für denselben Zweck Zahlungen aus anderen Mitteln des Freistaates Bayern, eines anderen Landes, des Bundes, der EU oder anderer ausländischer Staaten erhält.“
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin