913-B
Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 18. November 2019, Az. 48-4342.21-1-1
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 18/2019 vom 26. August 2019 bekannt gegeben. 2Gegenstand des ARS ist die Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau. 3In der Anlage zum ARS Nr. 18/2019 sind Grundsätze insbesondere zur Erzielung einer ausreichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Ermüdungssicherheit der Kopfbolzendübel im Brückenbau festgelegt.
2.
- 2.1
- Das ARS Nr. 18/2019 mit seiner Anlage ist künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.
- 2.2
- Zustimmungen im Einzelfall sind gemäß B.(1) des ARS Nr. 18/2019 zuerst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und anschließend mit dem BMVI abzustimmen.
3.
Diese Bekanntmachung tritt am 18. November 2019 in Kraft.
4.
- Das ARS Nr. 18/2019 ist im Verkehrsblatt, Heft 18/2019, vom 30. September 2019 veröffentlicht.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor