Ausschreibung einer Schulratsstelle
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. November 2019, Az. III.3-BO7126.1/54/4
Mit Bekanntmachung vom 5. November 2019 Az. III.3-BO7126.1/54/1 (BayMBl. Nr. 492) ist die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Volksschulen oder an Haupt- bzw. Mittelschulen ausgeschrieben. Diese Bekanntmachung wird insofern geändert, dass sich auch Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen bewerben können.
Somit erhält die Bekanntmachung folgende Fassung:
Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin (m/w/d) beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Haupt-/ oder Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Bereits eingereichte Bewerbungen (Bekanntmachung vom 5. November 2019, Az. III.3-BO7126.1/54/1) bleiben im Verfahren, sofern keine Rücknahme der Bewerbung durch den Bewerber/die Bewerberin erfolgt.
Herbert Püls
Ministerialdirektor